Kürzlich erklärte das Verfassungsgericht die Landesbestimmungen zu den Führungszulagen für verfassungswidrig. Die Zulage wird in Südtirol bisher mit festgelegten Prozentsätzen (5 oder 6%) jährlich in ein fixes Lohnelement umgewandelt. Dieses fixe Lohnelement steht den Bediensteten bei Zurücklegung oder Beendigung des Führungsauftrages weiterhin zu.
Dies vorweg, richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung
- Wie viele öffentliche Bedienstete erhalten eine Führungs- oder Koordinierungszulage oder zumindest Teile davon als fixes Lohnelement ausbezahlt, obwohl sie keinen dementsprechenden Auftrag innehaben (aufgeteilt nach Bereichen und Lokalkörperschaften)?
- Wie hoch sind die Kosten dafür (ebenso aufgeteilt)?
- Wie viel würde die staatliche Regelung der Führungs- und Koordinierungszulagen kosten?
- Wie ist es möglich, dass der Staat in diese primären Zuständigkeiten des Landes eingreifen kann, die mit eigenen Steuergeldern finanziert werden?
- Was sind die nächsten geplanten Schritte?