Mehrere Bürger haben sich besorgt an die Landtagsfraktion des Team Köllensperger gewandt, um auf den Umstand hinzuweisen, dass in Südtirol beim Wild–Monitoring nicht gemäß den staatlichen gesetzlichen Vorgaben auf die Installation von Videokameras mittels entsprechender Schilder hingewiesen wird. Das staatliche Gesetzesdekret 196/2003 zum Schutz der persönlichen Daten muss auch bei der Videoüberwachung von Wildtieren Anwendung finden, da die entsprechenden Maßnahmen zwar vorrangig dem Monitoring der Wild–Fauna dienen, dabei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass ahnungslose Dritte datentechnisch erfasst werden.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1. Wie viele Kameras sind aktuell in Südtirols Wäldern vom Amt für Jagd und Fischerei installiert?
2. Wurden die Grundeigentümer vorab über die Installation von Kameras informiert und haben sie den Maßnahmen schriftlich zugestimmt?
3. Welche gesetzliche Regelung gilt in Südtirol im Hinblick auf die Videoüberwachung von Wild–Tieren von Seiten der öffentlichen Hand in privaten Grundstücken?
4. Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die es ermöglicht, die staatliche Normative in Südtirol nicht anzuwenden und wenn ja, welche?