Durch die Notversorgung im Jahre 2017 konnten die Werksverträge (contratti d‘opera) immer nur für kurze Zeit (ca. 4 Monate mit Erneuerbarkeit) verlängert werden. Mit dem Gesetz zur Finanziaria 2018 konnte der Gesetzesartikel 270 bis in die Finanziaria eingebracht werden, der vom Jahr 2018 bis 2020 den Abschluss von sogenannten Werksverträgen für das Gesundheitspersonal in der Region Trentino Südtirol, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu garantieren, erlaubt. Das Problem dieses Gesetzestextes ist, dass diese Werksverträge maximal für zwei Jahre abgeschlossen werden dürfen. Gerade diese Limitation der Verträge auf zwei Jahre wird uns am Ende dieses Jahres in Schwierigkeiten bringen, da ca. 140 Mitarbeiter/innen mit solchen Verträgen im Sanitätsbetrieb angestellt sind bzw. zu diesen noch 46 pensionierte Ärzte dazu gezählt werden müssen.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1. Wie viele Ärzte sind derzeit mit Werkverträgen im Sanitätsbetrieb beschäftigt?
2. Wie viele dieser Werkverträge können nach dem 31.12.2019 nicht mehr verlängert werden?