Im November 2018 hat die Europäische Kommission gegen Italien ein Vertragsverletzungsverfahren
im Hinblick auf die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrate und den Verstoß gegen die Nitrat-Richtlinie (Richtlinie 91/676/EWG des Rates) eingeleitet. In Südtirol werden die Grenzwerte aktuell eingehalten, und die Entwicklung wird monitoriert.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1. Wie viele Großvieheinheiten (GVE) sind in jeder einzelnen der Gemeinden Sterzing, Ratschings, Freienfeld, Brenner, Pfitsch, St- Lorenzen, Bruneck, Sand in Taufers und Gais nach den letzten verfügbaren Daten vorhanden? Dies sowohl unter Einbeziehung wie auch unter Abzug des Alpungsbesatzes in der Provinz Bozen.
2. Bezogen auf jede einzelne Gemeinde in Punkt 1, wie verteilt sich prozentual der unter Punkt 1 angegebene GVE-Bestand (sowohl unter Einbeziehung wie auch unter Abzug des Alpungsbesatzes) auf die in Artikel 16 des Dekret des Landeshauptmannes Nr. 6/2008 festgelegten 4 Höhenlagen (unter 1250, zwischen 1250 und 1500, zwischen 1500 und 1800 und über 1800 Höhenmeter)?
3. Bezogen auf jede einzelne Gemeinde in Punkt 1, wieviel Hektar der Kulturarten Wiese, Weide und Ackerfutterbau sind in jedem einzelnen Gemeindegebiet vorhanden und wie verteilen sie sich auf die unter Punkt 2 genannten vier Höhenmeterkategorien? Hinsichtlich der Kulturart Wiese, wieviel Hektar fallen jeweils auf die Kulturart halbschürige Wiese?
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