Die Landesregierung hatte Anfang 2018 ein Vergabeverfahren anberaumen lassen, welches die kleinen und mittelständischen lokalen ÖPNV-Dienstleister schützen und ein lokales ÖPNV Monopol verhindern sollte. Mit Beschluss Nr. 1097 vom 23.10.2018, verlängerte die Landesregierung die Konzessionen für die Durchführung der außerstädtischen Linienverkehrsdienste mit Autobussen in der Zuständigkeit des Landes Südtirol.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
- Auf welcher rechtliche Norm fußt die Verlängerung gemäß Beschluss Nr. 1097? Kann rechtlich von einer „Verlängerung“ gesprochen werden, wenn sich das Vertragsobjekt bzw. der Vertragsnehmer ändern?
- Wurden im Zuge der Verlängerung neue Konzessionen vergeben? Wenn ja, an wen?
- Kann in gegenwärtigem Fall überhaupt rechtlich von einer „Konzessionsverlängerung“ gesprochen werden oder handelt es sich in Wirklichkeit nicht um einen „Dienstleistungsauftrag“?
- In welcher Form werden die Dienste verlängert falls es bis zum Ende der Vertragsverlängerung Ende 2019 zu keinem öffentlichen Vergabeverfahren kommen wird?