Das Bautenprogramm für die Krankenhäuser des Landes Südtirol sieht bauliche Restrukturierungsmaßnahmen für das Krankenhaus Sterzing vor. Die Planungsarbeiten wurden vor vielen Jahren abgeschlossen, sodass das erste Baulos realisiert werden
konnte. Das zweite und dritte Baulos wurde zu einem einzigen Baulos zusammengefasst und betrifft vor allem Bereiche der Ambulanzen und der Rehabilitationsabteilung, die nicht mehr den arbeitsmedizinischen Normen entspricht. Nun geht nun um die Fortführung des letzten Bauloses („progetto da finire”), dessen Finanzierungen garantiert sind, aber wegen rechtlicher Probleme gestoppt sind.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1. Wie gedenkt die Landesregierung die rechtlichen Probleme zu lösen, die den Baufortschritt behindern?
2. Wann kann mit der Lösung der bestehenden rechtlichen Probleme, die seit mehr als zwei Jahren andauern, gerechnet werden? Wir ersuchen um eine präzise Zeitangabe.
3. Gibt es von Seiten des Assessorates für Hochbauten einen Zeitplan, wann die Ausschreibungen begonnen bzw. mit einem Baubeginn gerechnet werden kann?
4. Wie lange können die zugewiesen Gelder für das Umbauprojekt gebunden bleiben, ohne dass eine Neufinanzierung notwendig wird?
5. Kann ein Ausgleich der durch Bauverzögerung bedingten Geldentwertung bzw. indirekten Baukostensteigerungen gerechnet werden?
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