Seit 01.01.2019 sind alle Trägerkörperschaften der Kleinkinderbetreuung zu einer dreimonatlichen Übermittlung vieler Daten verpflichtet. Die telematischen Datensätze sollen die Verwaltungs- und Beitragsabwicklung unterstützen sowie als Monitoring- und Steuerungselement dienen. Es werden nicht nur anagrafische Daten, sondern auch äußerst detailliert alle fakturierten und gebuchten Stunden, die Arbeitsverhältnisse der Eltern und die Vormerklisten eingefordert.
Dies vorweg, richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung
- Alle Trägerkörperschaften sind zur Rechnungslegung an die Landesverwaltung verpflichtet, zu welchem Zweck werden diese periodischen Datensätze telematisch gesammelt?
- Inwiefern unterstützt die Übermittlung der Datensätze die Verwaltungs- und Beitragsarbeit?
- Wurde den Trägerkörperschaften eine entsprechende Software zu Verfügung gestellt?
- Wenn nein, wurde den Trägerkörperschaften ein finanzieller Beitrag für deren Erarbeitung gegeben?
- Welcher personelle und finanzielle Mehraufwand entsteht durch die periodische, telematische Datenübermittlung den Trägerkörperschaften und der Landesverwaltung?