Bereits im September 2019 stellten wir eine Anfrage bezüglich der Kleinkindbetreuungsplätze in den Gemeinden und den vorgesehenen Finanzabzug für säumige Gemeinden. Wir bezogen uns dabei auf den Beschluss Nr. 666 vom 30.07.2019 „Genehmigung der Richtlinien für die Finanzierung der Kindertagesstätten und des Tagesmütter–/Tagesväterdienstes und Widerruf des Beschlusses Nr. 1198 vom 20. November 2018“, der in Artikel 3 die Betreuungsplätze regelt. Artikel 3 Punkt 4 legt fest, dass jede Gemeinde den konkreten Bedarf erheben muss und für mindestens 15% der Kinder von 0 bis 3 Jahren einen Betreuungsplatz gewährleisten muss. Kommt eine Gemeinde dieser Verpflichtung nicht auf eigenem Gebiet nach und kann dies nicht ausreichend begründen, so sieht Artikel 3 Punkt 7 vor, dass über die Gemeindenfinanzierung der Betrag der säumigen Betreuungsplätze abgezogen wird.
In der Anfrage Nr. 462/2019 wollten wir u.a. wissen, welche Gemeinden nicht ihrer Pflicht nachkommen. Darauf wurde leider keine konkrete Antwort gegeben, da die Erhebungen noch im Gange waren.
In der Landtagssitzung vom 09.10.2019 sprach die zuständige Landesrätin davon, dass Gemeinden, die nicht für mindestens 15% der Kinder von 0–3 Jahren Betreuungsplätze anbieten oder nachweisen auf dem Weg zu sein“, einen Abzug von 12.000€ bei der Gemeindenfinanzierung erhalten.
Dies vorausgeschickt,
ersucht man die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie erheben die Gemeinden den Bedarf? Gibt es eine einheitliche Vorgangsweise?
2. Ist die in der Antwort auf die Anfrage Nr. 462/2019 genannte „Bearbeitung der Abzüge“ abgeschlossen?
3. Welche Gemeinden sind säumig?
4. In welchen Gemeinden gibt es derzeit keine Kleinkindbetreuungsplätze? Bitte um eine Auflistung.
5. In welchen Gemeinden gibt es keine Kitas?
6. In welchen Gemeinden gibt es „nur“ Tagesmütterdienste?
7. Wurde der Betrag von 12.000€ abgezogen? Wenn ja, welchen Gemeinden? Wenn nein, warum nicht?
8. Wie errechnet sich der Betrag von 12.000€?
9. Gilt der Betrag von 12.000€ pauschal für alle Gemeinden, egal welcher Größe?
10. Was bedeutet der Nachweis „auf dem Weg zu sein“ konkret?