In Zusammenarbeit mit dem SABES, dem HGV, dem IDM und dem WK werden auf freiwilliger Basis die Betriebsinhaber und Mitarbeiter/Innen der Beherbergungs-, Schank- und Speisebetriebe auf die Antikörper SARS-CoV-2 getestet. Am 22.Juni 2020 wurde das Projekt medial präsentiert und mit den Gastbetrieben der Region Meran und Umgebung die Testung begonnen. Insgesamt sollen südtirolweit 22.000 Schnelltests zur Verfügung gestellt werden.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
- Wer ist für die fachliche Durchführung der Tests vor Ort verantwortlich? Gibt es vor Ort eine ärztliche Betreuung? Wie erfolgt das Aufklärungsgespräch und wer zeichnet für den „Consenso informato“ gegen?
- Wird das Testergebnis den getesteten Personen vor Ort mitgeteilt und ein schriftlicher Befund ausgegeben? Gibt es bei positivem Testergebnis eine unmittelbare Quarantänepflicht für die getestete Person wie das Protokoll des Sanitätsbetriebes dies vorsieht oder kann sie weiterarbeiten?
- Wer stellt das Testpersonal und wie wird dies bezahlt? Welche Qualifikationen/fachliche Ausbildung bringt das Testpersonal mit? Sind sie zur Testevaluation befähigt?
- Wieviel zahlt das Land Südtirol für dieses Testprojekt? Ersuche um genaue Auflistung der finanziellen Zuwendungen (Personal, Räumlichkeiten, Teststreifen usw.). Gibt es einen Beschluss der Landesregierung?
- Wieviel kosten die Teststreifen? Wieviel steuert der HGV bei und wieviel das Land? Ersuche um genaue Auflistung.