Im staatlichen Finanzgesetz vom 30. Dezember 2017, Nr. 145, zu den Haushaltsjahren 2018-19 und zur mehrjährigen Haushaltsplanung über den dreijährigen Haushaltszeitraum 2019 bis 2021, findet sich der Artikel 41-quinquies mit erläuternden Text der Abgeordneten Plangger und Schullian (SVP), welcher den Abschluss von Werkverträgen (contratti d‘opera) in bestimmten Fällen für das Sanitätspersonal und andere Berufsbilder in den Sanitätsbetrieben der autonomen Provinzen Trient und Bozen/Südtirol erlaubt. Die Dauer dieses Gesetzes umfasst entsprechend dem Finanzgesetzt die Jahre 2018 bis 2020. Die Werkverträge können für ein Jahr verlängerbar maximal für zwei Jahre abgeschlossen werden.
Im Südtiroler Sanitätsbetrieb sind zahlreiche Mitarbeiter/innen in unterschiedlichen Fachbereichen (Fachärzte, Pfleger, Psychologen usw.) mit einem solchen Werksvertrag angestellt. Dies bedeutet, dass sollte der entsprechende Artikel wie im Finanzgesetz 2018 eingefügt nicht verlängert werden, diese Werkverträge ab Ende 2020 nicht mehr abgeschlossen bzw. verlängert werden können. Der plötzliche Verlust dieser Mitarbeiter/Innen (Ärzte, Pflegepersonal) würde das Südtiroler Gesundheitssystem in eine unvorstellbare Schieflage und teilweise zum Kollaps ganzer Funktionsbereiche insbesondere in den peripheren Strukturen führen.
Dies vorausgeschickt, wird
die Landesregierung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
- Wie viele Angestellte sind im Sanitätstrieb mit Werkverträgen tätig? Wie viele pensionierte Ärzte sind mit Werkverträgen im Sanitätsbetrieb angestellt?
- Wie viele Werkverträge erreichen die maximal zulässige Dauer von zwei Jahren mit Ende dieses Jahres 2019?
- Gibt es bereits von Seiten des Ministeriums eine Zusage, dass die Sonderregelung betreff der Werkverträge verlängert wird?
- Wie gedenkt die Landesregierung, sollte die rechtliche Basis zur Anstellung der Personen in diesem Anstellungsverhältnis nicht mehr möglich sein, die drohende Personalknappheit zu verhindern und vorzubeugen?
- Sind die Personen, denen dieser Arbeitsverträge verfallen, bereits informiert worden bzw. wurden die Abteilungsleiter in die drohende Gefahr eines Personalmangels eingeweiht?
- Gibt es eine strategische Planung der Personalabteilung gemeinsam mit den Abteilungsleitern, wie ab Jänner 2021 die Abteilungen unter Einhaltung der Arbeitszeitgesetzes fachlich geführt werden können?
- Ist sich die Landesregierung der Tragweite einer Nichtverlängerung solcher Arbeitsverträge bewusst mit all den Folgen für die medizinische Betreuung der Bevölkerung?