Im Beschl. Nr. 597 vom 19.06.2018 „Genehmigung der Richtlinien zur Finanzierung der Betreuung in Kleinkinderbetreuungsdiensten und Widerruf des Beschlusses vom 09. August 2016, Nr. 889 und nachfolgender Änderungen“ wurden im Art. 8 die Tarife für die Standardkosten der Dienste erhöht.
Die Entlohnung der Mitarbeiterinnen in den Kleinkindertagesstätten werden lt. staatlichen Kollektivvertrag der Sozialgenossenschaften (CCNL del 16.12.2011) vorgenommen. Aktuell angewandt werden die Einstufung und Entlohnung, die ab 01.03.2013 angewandt wird.
Der o.g. Kollektivvertag sieht die Möglichkeit zum Abschluss von Landeszusatzverträgen vor (Art. 10, Abs.2)
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
- Werden aufgrund der Erhöhung der Standardkosten der Dienste auch die Gehälter der Mitarbeiterinnen in den Kleinkinderbetreuungsstätten erhöht?
- Gibt es Verhandlungen bzw. Vereinbarungen mit den Sozialgenossenschaften, dass ein Teil der Erhöhungen an die Bediensteten weitergegeben wird?
- Warum wurde bisher kein Landeszusatzvertrag abgeschlossen?
- Gibt es Verhandlungen mit den Interessenvertretern zum Abschluss eines Landeszusatzvertrages? Wenn ja, gibt es die Bereitschaft ein Abkommen abszuschließen?
- Ist die Landesregierung bereit, zusätzliche finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, um endlich eine angemessene Entlohnung des Betreuungspersonals zu ermöglichen?