Bezugnehmend auf Ihr Anw0rtschreiben vom 30.10.2019 erlauben wir uns um einige Erklärungen zu den einzelnen von Ihnen gemachten Antworten.
In ihrem Antwortschreiben verweisen Sie auf die Telekonsultation, die ausschließlich auf der Basis des telefonischen Kontaktes mit den Ärzten der Stroke Unit von Bozen erfolgt. Es werden nicht die telemedizinischen Verfahren, welche durch die TEMPiS möglich wären, angewandt, für das das System mit den Kameras angekauft wurde. Gerade durch die Telemedizin in der Schlaganfallbehandlung werden die Behandlungszeiten enorm reduziert, das Outcome der Patienten mit den Spätfolgen reduziert, da nach der klinisch übertragbaren Bewertung des Patienten und der Bilddiagnostik die Behandlungen ohne Zeitverzug vor Ort begonnen werden können.
Weiters wurde vom Sanitätsbetrieb ein eigenes telemedizinisches System für die Fallbesprechung im Tumor Board angekauft und in den einzelnen Krankenhäusern installiert. Dieses telemedizinisches System hat andere technische Charakteristikas als jene für die Telemedizin in der Schlaganfallbehandlung.
Dies vorausgeschickt ersuchen wir
die Landesregierung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
- Warum konnte das System TEMPiS aus organisatorischen, gerichtsmedizinischen und rechtlichen Gründen nicht in Betrieb genommen werden? Ersuchen zu diesen drei Punkte um fachlich korrekte Erklärungen?
- Warum wurden nicht vor der Ausschreibung dieses System die rechtlichen und gerichtsmedizinischen Vorgaben abgeklärt, um eine Inbetriebnahme nicht zu behindern?
- Was hat der Ankauf des TEMPiS der Landesregierung bzw. dem Sanitätsbetrieb gekostet? Ersuchen um genaue Kostenangaben (Ankaufskosten, Inbetriebnahmekosten und Wartungskosten).
- Was kostete die zusätzlich angekaufte Hard- und Software für die Tumor-Board– Besprechung, die unabhängig zum TEMPiS angekauft wurden?
- Auf welcher Datenlage beruht die Aussage, dass die Telemedizin nicht zum heute üblichen Standard in der Behandlung des Schlaganfalls gehört, wenn diese in einem Netzwerk erfolgen solle und das Gesundheitsministerium entsprechende Richtlinien zur Behandlung des Schlaganfalls im Jahre 2012 erliess?
- Wie wird die angekaufte Hard- und Software des TEMPiS im Krankenhaus Bozen bzw. auf der Neurologie Bozen verwendet? Gedenkt die Stroke Unit von Bozen dieses System zu aktivieren?