In einigen europäischen Ländern gibt es eine vom Staat und teilweise vom Künstler gespeiste Sozialversicherung – eine sogenannte Künstlerkasse. In Italien gibt es eine solche nicht. Um aber den Künstlern, die für die Gesellschaft einen wichtigen kulturellen und sozialen Beitrag leisten, eine soziale Absicherung und Altersversorgung zu garantieren, da viele von ihnen sich in prekären Arbeitssituationen befindet, erschiene die Errichtung einer sogen. Künstlerkasse sinnvoll.
Das Anliegen der Errichtung einer Sozialversicherung für Künstler ist derzeit Gegenstand eines Arbeitstisches zwischen den Kulturabteilungen beider Provinzen, den zuständigen Ämtern der Region Trentino – Südtirol und dem regionalen Rentenfond Pensplan Centrum.
Dies vorweg,
richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung
- Wie viele Treffen haben bereits stattgefunden?
- Ist das Land Südtirol diesbezüglich auch mit den Kunstschaffenden selbst in Kontakt? Wenn ja, mit wem? Welche weiteren Fachleute sind an dieser Entwicklung beteiligt?
- Konnten rechtliche und verwaltungstechnische Voraussetzungen bereits geprüft und Kriterien ermittelt werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen?
- Wird hierfür neben dem Künstler auch das Land in eine solche Künstlerkasse einzahlen, so wie dies für die Angestellten des öffentlichen Dienstes auch der Angestellte und der Betrieb macht?
- Innerhalb wann kann man mit einem konkreten und umsetzbaren Lösungsvorschlag rechnen? Wann wird dieser den zuständigen Gremien zur Genehmigung unterbreitet?