Die Staatsstraße SP74 im Gemeindegebiet Feldthurns führt zu der südlich vom Dorf gelegene Sportzone. Der flankierende Gehsteig wird von vielen Personen, größtenteils Kindern, benützt.
Erst 2019 wurde ein längst überfälliges Schutzgeländer für die Fußgänger errichtet. Dieses Projekt wurde zu 100% von der Landesverwaltung finanziert. Leider wurde das Schutzgeländer auf dem Gehsteig montiert. Somit wurde die Gehsteigbreite von 1,40m auf nur mehr 1,17m reduziert. Das bedeutet, dass man sich schwertut, nebeneinander zu gehen und kreuzen sich zwei Kinderwägen ist ein Vorbeikommen nicht möglich. (siehe Foto)
Die Fahrbahn ist mit einer Gesamtbreite von 6,38m sehr großzügig bemessen. Durch die Anbringung des Schutzzaunes auf der Fahrbahn würde diese lediglich 20cm der Fahrbahnbreite einbüßen und der Gehsteig würde seine 1,40m Breite beibehalten.
Dies vorweg, richte ich folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
- Wurde die Gemeindeverwaltung im Vorfeld der Montage informiert?
- Besteht die Möglichkeit, im Sinne der Bürgernähe und der Fußgängersicherheit, die Schutzbegrenzung nachträglich außerhalb des Gehsteiges, also auf der Fahrbahn zu montieren?