SaniPro ist der ergänzende Gesundheitsfonds für die Bediensteten der Landesverwaltung, der Gemeinden, Seniorenwohnheime und Bezirksgemeinschaften, des Südtiroler Sanitätsbetriebes, des Instituts für sozialen Wohnbau der Autonomen Provinz Bozen, des Verkehrsamts der Stadt Bozen und der Kurverwaltung Meran sowie der Bediensteten der Grund–, Mittel– und Oberschulen des Landes. Er sieht auch die Möglichkeit vor, dass weitere Arbeitgeber dem ergänzenden Gesundheitsfonds beitreten können. Die Arbeitgeber zahlen monatlich 9,47€ pro Bediensteten/Bediensteter ein. Der Fonds startete mit 1. Jänner 2018 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 00.00 Uhr des 1. Jänner 2020), verlängerbar auf ein weiteres Biennium, wie aus den allgemeinen Bedingungen des Leistungsverzeichnisses hervorgeht (s. https://sanipro.bz/images/pdf/20180619–Leistungsverzeichnis Sanipro.pdf)
Die Bediensteten können um die Rückerstattung verschiedener Leistungen ansuchen, die im Leistungskatalog genau festgelegt sind. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt über die spezialisierte Versicherungsgesellschaft Unisalute AG. Die Ansuchen können über das Online–Portal, per E–Mail oder per Post gestellt werden.
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
1. Wird der ergänzende Gesunheitsfonds um das oben genannte Biennium verlängert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wird der ergänzende Gesundheitsfonds auch weiterhin bei Unisalute AG angesiedelt sein?
2. Wie viele Bedienstete waren 2018 in SaniPro eingeschrieben? Bitte aufgeteilt nach Arbeitgeber.
3. Welche Kosten sind den verschiedenen Arbeitgeber dadurch im Jahr 2018 entstanden? Bitte aufgeteilt nach Arbeitgeber.
4. Wie viele Leistungen, aufgeteilt nach den verschiedenen Leistungen nach Katalog, wurden im Jahr 2018 rückvergütet? (Anzahl und Kosten)
5. Wie werden die meisten Ansuchen gestellt?