1. Am 25/04/2019 wurde die SAG Ag von der Antitrust – Behörde wegen wettbewerbsverzerrendem Verhalten zu einer Strafe verurteilt. Offenbar läuft noch ein weiteres Verfahren, wegen Kartellbildung.
2. Mit Beschluss Nr. 1097 von 2018, Nr. 1153 von 2018 und Nr. 93 von 2019 wurden die Konzessionen für die Durchführung der außerstädtischen öffentlichen Linienverkehrsdienste mit Autobussen für den Zeitraum vom 19.11.2018 bis zum 31.12.2019 verlängert. Es sieht derzeit nicht danach aus, als ob kurzfristig eine neue Ausschreibung oder eine In House – Gesellschaft auf die Wege gebracht werden können.
3. Es ist bekannt, dass unter anderem eine In House – Gesellschaft des Landes, ähnlich wie im Trentino, den Südtiroler ÖPNV übernehmen könnte.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1) Für den Fall einer definitiven Verurteilung laut Absatz 1, kann SAD noch an Ausschreibungen teilnehmen? Wenn ja, kann ein zugeteilte Ausschreibung ex post bei späterer Verurteilung entzogen werden?
2) Betreff Absatz 2, was geschieht also nach Ablauf der Verlängerung Ende 2019? Sind weitere Verlängerungen möglich?
3) Wie ist der Stand der Dinge in Bezug auf die mögliche In House – Gesellschaft des ÖPNV?
4) Wieviel könnte so eine öffentliche in House Gesellschaft maximal an Diensten von extern beziehen? D.h. Fahrtenkilometer könnten maximal von bestehenden Busunternehmen eingekauft werden?