Wie letzthin in vielen Medien berichtet, zieht die italienische Ärztegewerkschaft ANAAO gegen das Facharztausbildungsmodell nach der österreichischen Facharztausbildungsordnung vor das Arbeitsgericht. Man möge sich in die Lage auszubildender Jungärztinnen und Jungärzte versetzen, die eine Anstellung in einem Südtiroler Krankenhaus zur Facharztausbildung ins Auge fassen, aber unter Kenntnis dieses Rekurses diese schwelende Rechtsunsicherheit zum Anlass nehmen könnten, ihre Entscheidung zu überdenken.
Zu Recht erwarten sie sich von der Landesregierung klare Antworten und konkrete Vorschläge, wie dem Eindruck zunehmender (Rechts)–Unsicherheit über die wieder aufflammende (In)–stabilität dieses Ausbildungsmodell begegnet werden kann, sollte dieser gegen einige im Südtiroler Sanitätsbetrieb unter diesem Ausbildungsmodell angestellten Jungärztinnen und Jungärzten eingebrachte Rekurs erfolgreich sein.
Die Landesregierung wird daher um Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
1. Wie steht es um die gegenwärtigen Facharztausbildungsverträge? Werden ungeachtet des eingebrachten Rekurses weitere Anstellungen nach den bestehenden Ausbildungsverträgen vorgenommen? Wenn ja, mit welcher Rechtssicherheit zur Ausbildungszeit und zum Ausbildungsgehalt?
2. Welche Auswirkungen sind zu erwarten, sollte der Rekurs erfolgreich sein? Wie sieht es in dem Fall insbesondere mit der Anerkennung der absolvierten Ausbildungszeiten und der erfolgten Gehaltszahlung aus? Müssen geleistete Lohnzahlungen rückerstattet werden? Sind sogar etwaige Schadenersatzansprüche zu befürchten? Gibt es eventuelle weitere rückwirkende Folgen, die es einzukalkulieren gilt? Wie sind diese Ärzte haftpflichtversichert?
3. Welche Zusicherungen kann grundsätzlich in diesem Kontext der grassierenden Rechtsunsicherheit die Landesregierung Jungärztinnen und Jungärzten geben, damit sie auch vor diesem Hintergrund weiterhin eine Anstellung und eine Facharztausbildung in einem Südtiroler Krankenhaus anstreben?