Im Rahmen der Landtagssitzung vom Juli 2019 hat der Landesrat für Gesundheit in der Replik auf den Beschlussantrag zur Einführung des Registers für die Bezirksdirektoren/Innen geantwortet, dass ein solches bereits in Ausarbeitung sei und innerhalb des Jahres eine entsprechende Durchführungsverordnung erlassen werde. Deshalb sei die Zustimmung an den eingereichten Beschlussantrag hinfällig.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1. Sind die Durchführungsbestimmungen zur Eintragung in das Register für die Bezirksdirektoren/Innen vom Assessorat bereits erarbeitet worden? Wenn ja, welche Kriterien werden gefordert? Wenn nein, warum sind die Bestimmungen noch nicht erlassen worden?
2. Wann gedenkt die Landesregierung den entsprechenden Beschluss zur Einführung des Registers zu fassen?
3. Wie erfolgt die Kundmachung des Registers und wie wird die Bewertung der Gesuche vorgenommen?
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