Viele Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf die Rampen und die elektrischen Hebebühnen der Busse angewiesen, sei es bei den Stadtbussen wie bei den Überlandbussen. Dies betrifft nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch Personen die Kinderwagen mitführen.
Oft kommt es aber zu Problemen mit den Hebebühnen, die entweder gar nicht ausfahren oder sich während des Aus- oder Einfahrens blockieren. Dies hindert Menschen mit Beeinträchtigungen die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen und kann auch zu Verspätungen im öffentlichen Nahverkehr führen.
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
- Wie oft werden die Rampen und die elektrischen Hebebühnen der Stadtbusse und der Überlandbusse im Jahr gewartet, bzw. nach ihrem einwandfreien Funktionieren überprüft?
- Wie oft werden die BusfahrerInnen der Stadtbusse und der Überlandbusse bezüglich der Benutzung der Rampen und elektrischen Hebebühnen im Jahr geschult?