Das Landesgesetz Nr. 3/2020 sieht in Artikel 29 Prämien vor für alle, die direkt oder indirekt mit Covid19-Erkrankten betraut waren. Berichten zufolge erarbeitet der Sanitätsbetrieb derzeit die Auszahlung dieser Prämien. Besonders kritisch war die Situation in vielen Alters- und Pflegeheimen. Da diese Strukturen zum Teil nicht öffentlich geführt sind, stellt sich die Frage, ob den auch die Angestellten jener Strukturen die genannten Prämien erhalten, dasselbe gilt für Angestellte in den Sozialdiensten, z.B. in der Hauspflege.
Dies vorweg,
richte ich folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
- Wie ist der Stand der Auszahlung der Prämien im Sanitätsbetrieb? (aufgeteilt nach dem gesamten Betrieb und einzelnen Bezirken)
- Werden Richtlinien für die Auszahlung erarbeitet? Wer ist daran beteiligt? (aufgeteilt nach dem gesamten Betrieb und einzelnen Bezirken)
- Gelten die im Landesgesetz Nr. 3/2020 enthaltenen Prämien auch für Angestellte in den Alters- und Pflegeheimen?
- Wird versucht gemeinsam mit dem Verband für Seniorenwohnheime Prämien auch für Angestellte in privaten Einrichtungen auszuzahlen?
- Sind diese Prämien auch für Angestellte in den Sozialdiensten und Sozialsprengeln vorgesehen? Wie ist hier der Stand der Dinge?