Durch die demographische Veränderung der Bevölkerung nehmen die Alten– und Pflegeheime in der Betreuung älterer Menschen eine entscheidende Rolle ein. Mit dem LR–Beschluss Nr.145 vom 07/02/2017 wurden die Bestimmungen für die Seniorenheime genehmigt. Laut Art.30 des Anhanges A muss das Seniorenwohnheim mit qualifiziertem Personal ausgestattet sei. Der Art.37 Absatz b regelt den Krankenpflegeschlüsse im Altenheim – ein Vollzeitäquivalent pro 10.5 Betten sind vorzusehen. Laut Absatz 5 muss die „Präsenz von mindestens einer Krankenpflegerin/einem Krankenpfleger im Ausmaß eines effektiv im Dienst stehenden Vollzeitäquivalentes (VZÄ) auf alle Fälle gewährleistet sein.“
Dies vorausgeschickt,
ersucht man die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen
1. In welchen Seniorenheimen wird ein 24 Stundenkrankenpflegedienst angeboten? Ersuchen um Angabe der entsprechenden Seniorenheime?
2. Wie ist der Krankenpflege–IST–Stellenplan in den einzelnen Seniorenheimen? Ersuchen um Auflistung der entsprechenden IST–Stellenpläne der einzelnen Seniorenheime?
3. Wie hoch ist der Krankenpflege–SOLL–Stellenplan in den einzelnen Seniorenheimen? Ersuchen um die Auflistung der entsprechenden SOLL–Stellenpläne der einzelnen Seniorenheime?
4. Wie viele Krankenpfleger/Innen werden in den nächsten fünf Jahren aus Pensionierungsgründen die Seniorenheime verlassen? Ersuchen um Aufstellung nach Jahren!
5. Wie gedenken die Seniorenheime die vakanten Krankenpflegestellen zu besetzen?