Dem Artikel auf dem Portal Salto.bz (https://www.salto.bz/de/article/06042020/vernichtendes-gutachten) kann man entnehmen, dass der Sanitätsbetrieb mehrere Gutachten zur Lieferung von Atemschutzmasken aus China, der von der Firma Oberalp eingefädelt worden war, hat anfertigen lassen, aber offenbar wurden diese – laut salto.bz – unter Verschluss gehalten. Insbesondere das Gutachten zu den KN95-Masken des Amt für Rüstung und Wehrtechnik in Wien. Weitere Details liefert ein Artikel des Standard: https://www.derstandard.at/story/2000116584655/wirtschaftsministerium-chinesische-schutzmasken-fuer-suedtirol-waren-unbrauchbar
Dies vorweg,
ersucht man die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wieviele Gutachten zu dieser Lieferung gibt es insgesamt? Gibt es neben Dekra und ARWT sowie dem internen Gutachten des Sabes (Dr. Kaufmann) noch weitere Gutachten?
- Wer hat die verschiedenen Gutachten in Auftrag gegeben?
- Können interne Mitarbeiter des Sanitätsbetriebs überhaupt ein Gutachten für einen Einkauf ihres eigenen betriebs machen? Sind dazu keine externen Gutachter heranzuziehen?
- Hatten diese internen Mitarbeiter überhaupt Muster vorliegen, um das Material zu begutachten? Wenn ja, welches, wieviel, und seit welchem Tag.
- Das Gutachten von Dr. Kaufmann hat Datum 17.3, das ist der gleiche Tag, an dem auch der Beschluss zum Ankauf der Lieferung aus China via Oberalp gefasst wurde. Auf welcher Basis wurde dieses Gutachten erstellt?
- Sind die gelieferten Materialien von der Oberalp AG oder Unternehmen der Gruppe produziert worden? Oder hat die Oberalp nur vermittelt?
- Entsprechen die anderen Inhalte der Bestellung (und zwar: 400.000 Schutzanzüge und 30.000 Schutzanzüge für den aseptischen Gebrauch) den Sicherheitsstandards und sind sie zertifiziert?
- Entsprechen die von der Firma Ober Alp AG angebotenen Produkte den Vorgaben laut Art. 34 des Gesetzesdekretes Nr. 9 vom 2. März 2020?
- Wieso wurde die Bestellung trotz der evidenten Produkt Mängel (die bereits in Wien entdeckt worden sind) und daher fehlender CE Zertifizierung nicht storniert und die bezahlten Gelder zurückgefordert?
- Ab welchem Tag sind die ersten der mangelhaften Atemschutzmasken im Sanitätsbetrieb zum Einsatz gekommen?
- Wann ist das E-Mail mit der Warnung vor den Sicherheitsmängeln vom Sanitätsbetrieb an die Mitarbeiter verschickt worden?
- In welchen Abteilungen sind diese mangelhaften Atemschutzmasken zum Einsatz gekommen? Auch in Intensiv Stationen?
- Warum sind die den Standards nicht entsprechenden Masken nicht aus dem Verkehr gezogen worden?
- Hat diese Lieferung der Ober Alp AG etwas mit den Atemschutzmasken des italienischen Zivilschutzes und / oder des Österreichischen Roten Kreuzes zu tun, oder handelt es sich um unabhängige getrennte Bestellungen (und deshalb auch anders beschaffenen Masken)?
- Auch andere Unternehmer haben versucht dem Sanitätsbetrieb und Zivilschutz unter die Arme zu greifen und über ihre Kontakte Lieferungen einzuleiten. Sind weitere Angebote für Atemschutzmasken (3 M o.ä.) bei Land, Sanitätsbetrieb, dem Zivilschutz oder dem Assessorat eingegangen? Warum sind diese nicht konkretisiert worden?