Mit 1. Juli 2019 treten die neuen Bestimmungen für Zöliakie-Betroffene in Kraft. Damit werden u.a. die monatlichen Kostengrenzen, die einen kostenlosen „Einkauf“ in konventionierten Handelsbetrieben ermöglichen, gesenkt und nach Geschlechtern getrennt. Ebenso wird die Abrechnung verkompliziert und die Einkaufsmöglichkeiten eingeschränkt. Obwohl Landesrat Widmann nach einer „zufriedenstellenden Lösung“ für alle suchen wollte, tritt der Beschluss jetzt ohne Änderungen in Kraft.
Dies vorweg, richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung
- Warum ist für Südtirol keine „Ausnahmeregelung“ mehr möglich?
- Welche gesetzlichen Voraussetzungen haben sicher verändert, dass die Ausnahmeregelung, die für Südtirol bisher möglich war, nicht mehr möglich ist?
- Warum konnte LR.in Stocker im Okt. 2018 in einem Brief an die A.I.C.(vom 16/10/2018) versichern, dass es eine Ungleichbehandlung der Geschlechter nicht geben wird?
- Sie versprechen, raschestens für eine Digitalisierung sorgen zu wollen: Gibt es bereits klare Termine. Wenn nein, wann werden diese festgelegt?
- Wann wird eine elektronische Abrechnungs- oder Zahlungsmöglichkeit eingeführt?
- Wann wird es Einkaufsmöglichkeiten auf dem freien Markt geben?