Im Jahr 2018 haben die Südtiroler Milchhöfe in ihren Satzungen und Geschäftsordnungen die sog. flächengebundene Milchproduktion verankert.
Über sämtliche Südtiroler Milchhöfe, die als Genossenschaften strukturiert sind, wacht die Provinz Bozen (Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens).
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1. Ist es den Mitgliedern der Genossenschaften ohne weiteres und ohne Einschränkungen erlaubt, einen Futterzukauf zu tätigen, also Futter für die eigenen GVE zu verwenden, welches nicht von den ihnen zur Verfügung stehenden bewirtschafteten Futterflächen stammt?
2. Verbieten die seitens der Milchhöfe eingeführten Regelungen, wonach die Futterflächen nur in den einzelnen Sammelgebieten der jeweiligen Milchhöfe, jedenfalls aber in der Provinz Bozen liegen müssen, es dem einzelnen Mitglied, die neue und flexible Möglichkeit des Netzwerk-Vertrages (contratto di rete) zum Flächennachweis zu verwenden? In Broschüren des Südtiroler Bauernbundes wird die Möglichkeit des Abschlusses von Netzwerkverträgen nämlich auch erläutert.
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