Mit dem Beschluss Nr. 919/2019 hat die Landesregierung den Beschluss Nr. 551 vom 02.07.2019 “Mehrjahresprogramm 2019-2021 Südtiroler Informatik AG (SIAG)” ergänzt.
Die in der Einleitung genannten Hauptgründe sind folgende:
„1. Es ist notwendig, kurzfristig alle 7.000 Arbeitsplätze der Landesverwaltung und der Schulverwaltungen Südtirols auf Windows 10 (W10) zu migrieren, da der Support von Microsoft für das heute im Einsatz befindliche Betriebssystem Windows 7 im Jahr 2020 eingestellt wird.
2. Die heute in der Landesverwaltung genutzten PC-Arbeitsplätze haben ein Alter von bereits 5 Jahre und sind für die geplante Migration nicht mehr leistungsfähig genug. Dies soll durch eine nicht kostspielige Aufrüstung der PCs sichergestellt werden, womit diese auf W10 migriert werden können und gleichzeitig deren Lebenszeit wesentlich erhöht wird, was zu einer zusätzlichen Kostenersparnis führt.“
Im Hinblick auf die mit dieser Integration verbundenen Kosten wird in der Einleitung geschrieben, dass „die Ausgaben für diese Aufträge sich auf insgesamt Euro 3.017.041,76 MwSt. belaufen, die über verschiedene Kapitel, wie im beschließenden Teil genau spezifiziert ist, bereitgestellt werden“
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
- Was versteht man unter “eine nicht kostspielige Aufrüstung der PCs” in Punkt 2 der Präambel des Beschlusses Nr. 919/2019?
- Wie werden die Kosten für den geplanten Austausch der Hardware anfallen, beziehungsweise wie hoch sind die Kosten für die Hardware selbst und wie hoch die der internen und der externen personellen Ressourcen? Wie strukturiert sich der Projekt- und Zeitplan? Wie werden die über die Liste der verschiedenen Kapitel für das Haushaltsjahr 2019 des Haushalts 2019-2021 des Landes vorgesehenen 3.017.041,76 Euro einschließlich Mehrwertsteuer tatsächlich in der Praxis verwendet werden?
Anhand welcher Analysen, Bewertungen und Daten kommt man Schluss, dass die Leistung der derzeit von der Landesverwaltung genutzten PCs nicht ausreicht, um die geplante Migration zu gewährleisten?