Das Angebot des Urlaub auf dem Bauernhof ist in Südtirol für über 2.800 Bauern ein notwendiges Standbein, um die notwendigen Investitionen in den landwirtschaftlichen Betrieb tätigen zu können. Dabei muss laut Gesetz die Landwirtschaft immer im Vordergrund stehen. Bei den meisten Betrieben ist dies auch der Fall. Leider wird in den Medien immer öfter das Bild gezeichnet, dass Besitzer von geschlossenen Höfen aktiv Urlaub auf dem Bauernhof anbieten, ohne jegliche landwirtschaftliche Tätigkeit. Die Kontrolle der UAB Betriebe obliegt aktuell den Gemeinden selbst, war aber in Vergangenheit bereits Zuständigkeit des Landes.
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
1. Welche Betriebe sind mit Stichtag 01.07.2019 über das SUAP Portal regulär gemeldet? Die Auflistung bitte pro Gemeinde, mit Angabe des Hofnamens und des Besitzer oder der Besitzerin.
2. Wie viele Kontrollen wurden in den letzten 5 Jahren (2014– 2018) pro Gemeinde gemacht?
3. Wie viele Unregelmäßigkeiten wurden in den letzten 5 Jahren im Rahmen der Kontrollen festgestellt?
4. Wie viele Kontrollen hat das Amt für bäuerliches Eigentum bezüglich der Einstufung 1 bis 5 Blumen in den Jahren 2014 bis 2018 gemacht?
5. Wie viele Betriebe haben je nach Gemeinde den aktiven UaB Betrieb eingestellt und wie viele haben mit der Tätigkeit in den letzten 5 Jahren begonnen?