Der Zuschlag für die Ausschreibung für die Vergabe des ersten Loses der Arbeiten für den Bau der neuen Einfahrt ins Gadertal (mit Rienzbrücke und Tunnel Pflaurenz, Ausschreibung AOV/SUA L 029/2016) ist ursprünglich der Bietergemeinschaft E.MA.PRICE (Federführendes Mitglied) samt der Mandanten Nordbau Peskoller S.r.l., Karl Wieser S.n.c., Niederwieser Bau S.r.l. und Transbagger S.r.l. erteilt worden. Der Zuschlag erfolgte aufgrund des Angebots, welches nach der entsprechenden Bewertung der technischen Qualität und des angebotenen Abschlages als erstes in der Rangordnung eingestuft worden ist.
Der Rekurs der drittplazierten Bietergemeinschaft die sich aus Strabag, Alpenbau, Moser & Co. S.r.l. und Geobau S.r.l. zusammensetzt, wurde in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Bozen zurückgewiesen, wobei dieser Rekurs formelle Aspekte beanstandete und zwar die unrechtmäßige Angabe der prozentmäßigen Ausführungsanteile der Arbeiten seitens der Bietergemeinschaft E.MA.PRICE.
Der Staatsrat hat in der zweiten Instanz diese Entscheidung gekippt und den Rekurs der Bietergemeinschaft Strabag angenommen, in Anbetracht auch des Ausschlusses des zweitplatzierten RTI für die bekannten unternehmerischen Schwierigkeiten des Leiters der Gruppe Oberosler Cav. Pietro Srl.
Gemäss des Urteils des Staatsrates, ist die Bietergemeinschaft E.MA.PRICE von der Ausschreibung ausgeschlossen worden, sodass der Zuschlag nun an der Bietergemeinschaft Strabag erteilt werden sollte.
In der darauffolgenden Phase der Prüfung der Voraussetzungen der zuletzt genannten Bietergemeinschaft hat sich allerdings ergeben, dass diese den identischen Fehler begangen hat, welcher bereits zum Ausschluss der E.MA.PRICE geführt hat.
Die zuständige Ausschreibungsstelle scheint allerdings gewillt zu sein den Zuschlag trotzdem an die Bietergemeinschaft Strabag zu erteilen, bei gleichzeitiger Missachtung jener Prinzipien, die im genannten Urteil des Staatsrates beinhaltet sind und die zum Ausschluss der Bietergemeinschaft E.MA.PRICE geführt haben.
Das Ergebnis dieser Vorgangsweise wäre der Zuschlag des Auftrags an eine Bietergemeinschaft, die ein um 5 Millionen Euro teureres wirtschaftliches Angebot hinterlegt hat, wobei die qualitative Bewertung durch die Vergabekommission, deutlich niedriger ausgefallen ist.
Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof wird sich gegebenenfalls mit der Vorgangweise der öffentlichen Verwaltung befassen müssen.
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
- Wenn der Rahmen des im Vorwort zu dieser Frage beschriebenen Verfahrens zuverlässig/vertrauenswürdig ist;
- ob es zutrifft, dass der Auftraggeber gerade dabei ist, die oben genannte Ausschreibung der von Strabag Alpenbau geführten Seilbahngesellschaft anzuvertrauen; und wenn ja, aus welchen Gründen wurde der Auftrag an eine Seilbahngesellschaft vergeben, die den gleichen formalen Fehler in den Ausschreibungsunterlagen begangen hat, die zuvor zum Ausschluss von Ati E.MA.PRICE geführt hatten (und die ein qualitativ ein wesentlich besseres und wirtschaftlich ein viel vorteilhafteres Angebot abgegeben hatte)?
- Hat der Staatsanwalt die mögliche Intervention des Rechnungshofs in dieser Angelegenheit und diesbezügliche Verantwortlichkeiten bewertet?