Am 10. Mai 2018 stellte das Institut ISPRA (Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale) den Bericht „Rapporto nazionale pesticidi nelle acque 2018“ vor. In Südtirol wurden an 16 von 17 Messpunkten für Oberflächenwasser und in 106 von 160 Proben Pestizide nachgewiesen. An fünf Messpunkten wurden die Grenzwerte überschritten, nämlich an den Messpunkten in Plaus, Meran, Salurn, Margreid und Kaltern.
Mitte Juni wurde dem Land Südtirol von der Umweltorganisation Legambiente ein negativer Bescheid in Form einer schwarzen Flagge (bandiera nera) erteilt, weil die Landesregierung mittels Beschluss Nr. 142 vom 12.03.2019 den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Trinkwasserschutzgebieten weiterhin erlaubt.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
- Wie groß sind die land- und forstwirtschaftlichen Flächen welche sich innerhalb von Trinkwasserschutzgebieten befinden, aufgeschlüsselt nach den Unterteilungen des Lafisbogens ( Wiese, Weide, Wechselwiese, Mais, Obstanbau, Weinbau, Alpe, Wald,) jeweils aufgeteilt nach Schutzzone I, II und III?
- In welchen der 3 Zonen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aus der Positivliste gemäß Beschluss Nr. 142 vom 12.03.2019 erlaubt?
- Wie viel Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 17 des Landesgesetzes Nr. 8 vom 18.06.2002 wurden in den letzten 5 Jahren jährlich an die Eigentümer ausbezahlt.
- Auf wessen Initiative wurden die Ausgleichzahlungen vorgenommen, von Amts wegen oder auf Antrag der Grundeigentümer?