In der letzten Landtagssitzungswoche befassten wir uns mit erfüllter Vaterschaft und in Vergangenheit wies die Landesrätin mehrmals auf das Landesfamiliengeld + hin. Bekannterweise nehmen nicht sehr viele Väter die Möglichkeit des Landesfamiliengeldes + in Anspruch, auch deshalb, weil ihre Entlohnung meist höher als jene ihrer Partnerinnen ist. Die Auszahlung des Landesfamiliengeld + steht den Vätern außerdem nicht zu, wenn das Kind eine Kleinkindbetreuungseinrichtung besucht. Vor dem Besuch einer Betreuungseinrichtung steht die Eingewöhnungsphase. Sie kann bis zu drei Wochen dauern und ihr Verlauf ist nicht abschätzbar. Anfänglich besucht ein Elternteil die Einrichtung gemeinsam mit dem Kind für etwa eine halbe Stunde täglich. Langsam wird die Besuchszeit erhöht und die Eltern lassen das Kind nach und nach alleine
in der Betreuungseinrichtung. Die Eingewöhnungsphase findet in der Regel VOR dem Wiedereintritt in den Beruf statt, damit die Väter und Mütter diese Phase begleiten können. Nun kamen uns Fälle zu Ohren, in denen das Landesfamiliengeld + für die Empfänger deren Kinder sich in der Eingewöhnungsphase befinden, überraschend nicht mehr ausbezahlt wurde, was sich natürlich beträchtlich auf die familiären Finanzen auswirkt.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1. Stimmt es, dass das Landesfamiliengeld+ während der Eingewöhnungsphase nicht ausbezahlt wird?
2. Zählt die Eingewöhnungsphase bereits als Besuch der Kita?
3. Wenn ja, was ist die Begründung hierfür?
4. Wie wird diese verrechnet?
This website uses cookies so that we can provide you with the best user experience possible. Cookie information is stored in your browser and performs functions such as recognising you when you return to our website and helping our team to understand which sections of the website you find most interesting and useful.