Kinder, die in den Kindergarten eingeschrieben werden, müssen innerhalb Dezember des Einschreibejahres das dritte Lebensjahr vollenden.
Durch diese Änderung verlieren hunderte Kinder einen Kindergartenplatz. Für das nächste Kindergartenjahr hat dies folgende Auswirkungen: Diese Kinder sind im Moment ca. 20 Monate alt und deren Eltern haben sich in ihrer Lebensplanung darauf eingestellt, im September 2020 ihre Kinder in den Kindergarten zu geben. Sie stehen jetzt vor der Situation, einen Betreuungsplatz für ihre Kinder zu suchen, da es nicht garantiert ist, ob sie ihren derzeitigen Kindertagesstätten– oder Tagesmutterplatz behalten bzw. einen bekommen.
Während die Entlastung für das Kindergartenpersonal durchaus zu begrüßen ist, sind die Auswirkungen auf die Familien doch erheblich. Ein Kindergartenplatz kostet im Durchschnitt 70€ monatlich, ein Kleinkindbetreuungsplatz (halbtags) ca. 360€. Dazu kommt, dass nicht in jeder Gemeinde Kleinkindbetreuungsplätze zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt
verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
1. Kindern, die das dritte Lebensjahr innerhalb Februar des betreffenden Kindergartenjahres vollenden, muss die Heimatgemeinde einen Kleinkindbetreuungsplatz garantieren. Sollte dies nicht möglich sein, muss das Kind weiterhin einen Kindergartenplatz erhalten.
2. Für die unterschiedlichen Kosten zu Lasten der Eltern soll überprüft werden, ob finanzielle Ausgleiche möglich sind.