Am Krankenhaus Sterzing stehen mehrere Umbaumaßnahmen an. Die entsprechenden baulichen Planungsmaßnahmen mit genehmigten Projekten durch die Landesregierung sind bereits erfolgt. Ebenfalls stehen für die Umbaumaßnahmen die entsprechenden Geldmittel im Haushalt für das Jahr 2020 zur Verfügung.
Trotz mehrmaliger Nachfrage im Ressort Hochbau – Amt für Sanitätsbauten konnten wegen des hängenden Rechtsstreites keine Auskünfte zum Beginn der Umbauarbeiten, die wegen der räumlichen Enge und den hygienisch-arbeitsmedizinischen Bedürfnisse dringend notwendig sind, gemacht werden. Beim letzten Gespräch wurde im Beisein des Landesrates von den entsprechenden anwesenden Personen die Lösung des Rechtsproblems innerhalb des Jahres 2019 angedeutet, so dass mit den entsprechenden Planungen, Ausschreibungen und Beginn der Arbeiten für das Jahr 2020 gerechnet werden kann.
Dies vorweg wird
die Landesregierung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht
- Konnte der hängende Rechtsstreit wie angedeutet innerhalb des Jahres 2019 gelöst und abgeschlossen werden?
- Wann kann mit den Planungsarbeiten, den Ausschreibungen und den Beginn der Umbauarbeiten für das Krankenhaus Sterzing gerechnet werden?
- Wie gedenkt das Ressort für Hochbau – Amt für Sanitätsbauten, sollte der Rechtsstreit noch nicht gelöst sein, zu bereinigen, um die Verzögerung der Bauarbeiten mit all den Nachteilen für die Betreuung der Patienten und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter/Innen zu lösen?
- Gibt es im Amt für Sanitätsbauten ein Szenarium wie mit dem Umbau dennoch begonnen werden könnte, sollte der Rechtsstreit noch hängig sein?
- Gibt es im Amt für Sanitätsbauten einen Etapierungsplan wie die Umbauarbeiten und die Neustrukturierungsarbeiten des Krankenhauses Sterzing in Anbetracht der strukturellen Dringlichkeiten erfolgen könnten?