Personen mit Beeinträchtigungen sind darauf angewiesen, einen barrierefreien Zugang zu öffentlichen Ämtern zu haben.
Laut Landesgesetz vom 21. Mai 2002, sowie der Durchführungsbestimmung vom 9 November 2009 sind öffentliche Gebäude barrierefrei zugänglich zu machen. Das Katasteramt von Kaltern befindet sich im zweiten Stock des Gebäudes. Die Räumlichkeiten sind Eigentum der Autonomen Provinz Bozen.
Laut Hausteilungsplan und Gebäudekatasterplan besteht in diesem Gebäude angeblich ein Aufzug. In der Benützungsgenehmigung der Gemeinde Kaltern vom 27. Februar 2012, welche auf Grund der Erklärung des verantwortlichen Bauleiters vom 01. Februar 2012 ausgestellt wurde, steht in den Prämissen, dass die materiellen Anteile in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes aus dem Jahr 2002 und der entsprechenden Durchführungsverordnung aus dem Jahr 2009 ausgeführt wurden.
Tatsächlich befindet sich jetzt im Jahr 2019 immer noch kein Aufzug in diesem Gebäude. Die Beschriftung der Pläne und auch die Prämissen der Benutzungsgenehmigung sind somit falsch. Tatsächlich ist das Katasteramt von Kaltern nur über die Stiege mit ca. 24 Stufen zugänglich und damit für einen Rollstuhlfahrer bzw. Person mit besonderer Beeinträchtigung und auch für Mütter mit Kinderwagen nicht erreichbar. In einem Schreiben vom 13. Juli 2017 wurde vom zuständigen Amtsdirektor Norberto Antonioni zugesichert, dass dem zuständigen Amt: Zitat „jetzt die entsprechende Finanzierung zugesprochen wurde und somit demnächst mit der Planung zum Einbau des Aufzuges begonnen werden kann.“
Zudem hat sich auch die Rampe, mit der das Gebäude für Rollstuhlfahrer und Mütter mit Kinderwagen zugänglich gemacht worden ist, als zu steil erwiesen und weißt eine höhere Steigung als die vom Gesetz zugelassenen 8% auf. Zudem sind die schweren Eingangstüren für ältere Personen und jene die auf Krücken angewiesen sind schwer zu öffnen und stellen eine zusätzliche Erschwernis dar.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung
1) Wie kann es sein, dass der zuständige Gemeindereferent am 27.02.2012 die Benützungsgenehmigung Nr. 16 der Gemeinde Kaltern an der Weinstraße unterschrieben hat und damit erklärt, dass die Verordnung über die Beseitigung und Überwindung von architektonischen Hindernissen bei diesem Gebäude eingehalten worden ist. Wie wertet die Landesregierung dieses Vorgehen?
2) Welche ähnlich gelagerten Fälle wie in Kaltern sind der Landesregierung bekannt und innerhalb welchen Zeitrahmens gedenkt die Landesregierung alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zu machen?
3) Wie kann es sein, dass Bürger auf Eigeninitiative ihr gesetzliches verbrieftes Recht auf eigene Kosten einklagen müssen und nach einem Treffen mit dem zuständigen Amtsdirektor Geom. Antonioni, Amt für Bauerhaltung, im Jahr 2015 drei Jahre lang der Missstand nicht beseitigt wird? Welche Gründe liegen vor, dass hier nicht unmittelbar Abhilfe geschaffen wurde?
4) Welche Initiativen werden von der Landesregierung gesetzt, um die Initiative des Amtes für Menschen mit Behinderungen „Barrierefrei. Ich bin dabei“ auch von Seiten der öffentlichen Verwaltung zu leben. Wie viel Geld wurde bisher für die Kampagne ausgegeben und welche Aktionen haben im Rahmen dieser Kampagne bereits stattgefunden bzw. sind in den nächsten Monaten Jahren noch geplant?