Neben den Steuerentlastungen, die Mindereinnahmen zur Folge haben, sind die Sozialleistungen ein gewichtiger Posten des Landeshaushaltes. Wie u. a. den Statistiken des Landessozialberichtes zu entnehmen ist, werden diese Leistungen vom Land – sprich von den Landesressorts für Soziales, sozialen Wohnbau, Bildung, Arbeit, Beförderung, Gesundheitswesen, Familie usw. – erbracht. Zusätzlich dazu gibt es aber auch weitere Körperschaften, die Entlastungen gewähren bzw. Leistungen erbringen, etwa die Gemeinden, die Bezirksgemeinschaften, die Region und der Staat. Es wäre sicherlich, allein schon für eine politische Bewertung, interessant, über eine vollständige Liste der finanziellen Leistungen im sozialen Bereich, die in Südtirol durch unterschiedlichste Stellen erbracht werden, zu verfügen.
Zu diesen öffentlichen Beiträgen zählen zum Beispiel: Begleitgeld für die Betreuung Pflegebedürftiger, Pflegegeld, Hauspflegegeld
– Studienstipendien, Beitrag für die berufliche Eingliederung, Studienbeihilfen;
– finanzielle Leistungen der Sozialfürsorge
– ergänzende Leistungen der Sozialvorsorge;
– öffentliche Mietbeiträge
– öffentliche Beiträge für die Tilgung von Darlehen/Krediten für den Ankauf der Hauptwohnung.
Angesichts der hohen Anzahl und Komplexität der zwei bestehenden Maßnahmen wäre eine übersichtliche Aufstellung aller öffentlichen Beihilfen in den verschiedenen Bereichen (Gesundheitswesen, Soziales, Wohnbau usw.) hilfreich, in welcher die zuständige Körperschaft (Staat, Region, Land, Bezirksgemeinschaften und Gemeinden) und das Ausmaß der Leistung angegeben sind. In seiner Anfrage Nr. 3231/2017 erkundigte sich Abg. Köllensperger danach, ob eine Studie zu den Auswirkungen der bestehenden finanziellen Leistungen durchgeführt worden sei. Auf diese Anfrage gab es keine Auskunft.
Ebenso wurde ein Beschlussantrag zur Erstellung dieser Liste und Studie am 06.11.2019 im Landtag abgelehnt.
Laut Art. 110 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages haben die Landesregierung bzw. der Landtagspräsident/die Landtagspräsidentin die Anfragen vollständig und zeitgerecht zu beantworten.“
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
1. eine vollständige, nach Jahren und nach Geldgeber aufgeschlüsselte Liste aller auf dem Landesgebiet bestehenden finanziellen Sozialleistungen (sowohl Steuerentlastungen als auch Zuwendungen im sozialen Bereich), die von Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Region, Staat und Land in den letzten fünf Jahren erbracht wurden
2. eine Übersicht aller in Punkt i genannten Steuerentlastungen und sozialen Zuwendungen/Sozialleistungen mit folgenden Angaben vorzulegen: zuständiges Ressort/zuständige Körperschaft, Aufgabenbereich/Programm/Titel/Gruppierung im Landeshaushalt (falls möglich), Entlastung/Zuwendung, Gesamtausgabe für den Beitrag, Anzahl der Begünstigten.
3. Aus welchen Gründen gibt es keine Studie über die Auswirkungen der Steuerentlastungen und Sozialleistungen?