Mit Mitte Juni 2020 laufen die Verträge der Bezirksdirektoren der Gesundheitsbezirke aus. Bereits im Juli 2019 hat der Landesrat für Gesundheit in der Landtagssitzung in seiner Replik auf den Beschlussantrag zur Einführung des Registers für die Bezirksdirektoren/Innen vermerkt, dass ein solches in Ausarbeitung sei und innerhalb des Jahres 2019 die entsprechende Durchführungsverordnung erlassen werde. Deshalb sei die Annahme des damalig eingereichten Beschlussantrag hinfällig. Da bis zum heutigen Zeitpunkt noch keine Register errichtet wurde und die Verträge der Bezirksdirektoren im Juni 2020 zu erneuern sind,
richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
- Warum sind die Durchführungsbestimmungen zur Eintragung in das Register für die Bezirksdirektoren/Innen vom Assessorat für Gesundheit noch nicht erarbeitet worden?
- Wann gedenkt die Landesregierung ohne vorhandenes Register die Verlängerung der Bezirksdirektoren/Innen vorzunehmen? Wie sehen die Laufzeiten der neuen Verträge der Bezirksdirektoren/Innen aus?
- Wann wird die Landesregierung den Beschluss zur Einführung des Registers für die Bezirksdirektoren/Innen zu fassen?
- Wie rechtfertigt die Landesregierung den Ausschluss von potenziellen Anwärtern auf die Besetzung der Bezirksdirektorenstellen in Ermangelung des notwendigen Registers?
- Wann gedenkt die Landesregierung, die Kundmachung des Registers vorzunehmen und wie wird sie dann die Bewertung der Gesuche vorgenommen?