Die ehemalige Landtagsabgeordnete der SVP, Frau Rosa Franzelin, hat kürzlich in der Tagespresse schwere Vorwürfe gegen die derzeitige Wohnbauförderung des Landes über die Höhe, die Art und vor allem die zu langen Bearbeitungszeiten der Gesuche durch die Ämter der Landeswohnbauförderung aufgefahren. Wenn die Einschätzungen der in dieser Materie bewanderten Altmandatarin der SVP stimmen, kann man mit Fug und Recht von skandalösen Zuständen in der Landeswohnbaupolitik sprechen. Auch die Rückmeldungen von betroffenen Bürgern bestätigen diesen Eindruck.
Wenn Antragsteller von Kleinsparerförderung über 2 Jahre (!) warten müssen, bis sie die Fördergelder auf ihrem Konto haben, sind vor allem die Leute mit der „kleinen Brieftasche“ um die Vorteile der Förderungen betrogen. Nicht vorzustellen, wenn sie erst na Jahr einen negativen Bescheid erhalten. Gerade im ersten Jahr des Kaufes, des Baues oder Sanierung einer Wohnung brauchen diese Bürger die Gelder am dringendsten und notwendigsten, auch wenn man bedenkt, dass die Höhe der Beitragsgelder in der heutigen Wirtschaftssituation in keiner Weise angemessen sind. Mit Recht vermerkt die frühere SVP Politikerin Franzelin, dass es mit kleinen Korrekturen in der angekündigten Wohnbaureform nicht mehr genügen wird. Es sind radikale Änderungen in der Bearbeitung der Gesuche und eine drastische Durchforstung der bürokratischen Abläufe in den Landeswohnbauförderungsämtern gefordert, wie ist es sonst erklärlich, dass es zu den Zeiten der politischen Tätigkeit von Frau Franzelin gelungen ist, die Auszahlung der Fördergelder in 7 Monaten sicher zu stellen. Beschönigende Entschuldigungsversuche über Personalmangel in den Ämtern sind für die Menschen, die so lange auf die Fördergelder warten müssen, nicht mehr glaubwürdig; diese Situationen sind für die Bürger/Innen, die um Wohnbauförderungen ansuchen, inakzeptabel!
Sie stellen einen gravierenden Fall von politischer Verantwortung der Landesregierung dar. Das ist kein Ruhmesblatt für eine echte Sozialpolitik!
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
1. Wie viele Gesuche liegen in den Ämtern der Wohnbauförderung auf (Stichtag 31.
August 2019)?
2. Wie viele Gesuche der Vorjahre mit genauen Angaben der jeweiligen Vorjahre sind noch nicht erledigt (Stichtag 31. August 2019)?
3. Wie viele Gesuche sind bearbeitet und die Antragsteller warten auf die Auszahlung der Fördergelder (Stichtag 31. August 2019)?
4. Werden die Gesuche nach Eingangsdatum abgearbeitet?
5. Von wann stammen die ersten Gesuche, die auf die Bearbeitung warten (bitte genaues Datum)?
6. Wie lange ist derzeit die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Gesuche (Eingang Ansuchen – Bearbeitung Gesuch – Auszahlung der Förderung)?
7. Welche Sofortmaßnahmen zur Behebung dieser Missstände gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, ohne die Bürger/Innen auf die angekündigten Reformen in der Wohnbaupolitik zu vertrösten?
8. Wie viele Fördergelder für den geförderten Wohnbau standen im Finanzjahr 2004 und 2012 und wie viele im Finanzjahr 2018 zur Verfügung und wie viele Gelder wurden jeweils in diesen Jahren tatsächlich ausbezahlt?
9. Wie viele Gesuche wurden in den Jahren 2004, 2012 und 2018 eingereicht und bearbeitet?
10. Wie viele Mitarbeiter/Innen waren in den Ämtern (aufgelistet nach Bereichen) der Wohnbauförderung in den Jahren 2004 und 2012 und mit Stichtag 31.August 2019 beschäftigt?