Das Kommunikations- und Medienwesen ist ein wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Südtirol, vor allem in Hinblick auf die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft in Südtirol. Zur Finanzierung eines „unabhängigen, vielfältigen, ausgewogenen und flächendeckenden Informationsangebots“ (LG Nr. 13 – Art. 1) kommen lokale Medienunternehmen durch das Kommunikationsförderungsgesetz in den Genuss der Landesmedienförderung. Eine nicht weniger bedeutsame Rolle spielt jedoch die indirekte Medienförderung durch die Werbegelder des Landes und seiner Ämter und Betriebe.
Die öffentlichen Körperschaften in Südtirol, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung bzw. vom Land kontrollierte Unternehmen, Sonderbetriebe, Agenturen, wie z.B. die Therme Meran, Schloss Trautmannsdorf, SABES, IDM sowie die Ressorts der Landesverwaltung erhalten zum Teil erhebliche Summen zur Finanzierung der Marketing- und Werbeaktivitäten. Doch wie und für welche Zwecke die angeführten Betriebe ihre erhaltenen Gelder genau ausgeben, ist weitestgehend unbekannt.
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
- Welche Landesämter und öffentlichen Körperschaften, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung bzw. vom Land kontrollierte Unternehmen, Sonderbetriebe, Agenturen (wie z.B. Therme Meran, Schloss Trautmannsdorf, SABES, IDM, Laimburg, Alperia, Handelskammer usw.), haben in den letzten drei Jahren (zwischen 01.01.2016 bis 31.12.2018) Geldmittel in Werbe- und Marketingaktivitäten investiert? Bitte um detaillierte Aufzählung aller betroffenen Landesämter, öffentlichen Körperschaften, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung bzw. vom Land kontrollierte Unternehmen, Sonderbetriebe und Agenturen, sowie der pro Jahr (2016, 2017, 2018) in Marketing und Werbung investierten Summen.
- In welche Werbe- und Marketingaktivitäten fließen diese Geldmittel?
Bitte um genaue tabellarische Auflistung im Zeitraum von 01.01.2016 bis 31.12.2018 mit folgender Gliederung für jeden einzelnen Auftrag bzw. Kolumnen:
Auftraggeber (laut Punkt 1 – Landesämter, öffentliche Körperschaften, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung bzw. vom Land kontrollierte Unternehmen, Sonderbetriebe, Agenturen – z.B. Therme Meran, Schloss Trautmannsdorf, SABES, ID, Laimburg, Alperia, Handelskammer usw.), Kunden bzw. Medienunternehmen im In – und Ausland (z.B. Athesia, FF usw.), Kanäle (Print, Online -Web und Social Media, Radio, TV oder andere Medien) wo die bezahlten Anzeigen geschaltet wurden (z.B. Stol, Salto, Dolomiten usw.), ausgegebene Summen pro Jahr und Werbung für jeden Kanal des jeweiligen Medienunternehmens, Laufzeit der Kampagne, Datum der Transaktion jedes einzelnen Auftrags. Wir bitten um die Auflistung wie im Anhang in der Beispieltabelle angeführt.