Die Ausgabe von Zöliakieprodukten in den Südtiroler Apotheken hat sich seit dem 1. Juli verändert. Es dürfen nur Produkte ausgegeben werden, die im nationalen Register eingetragen und mit eigenen Etiketten versehen sind,
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
1. In welchen Apotheken Südtirols können Betroffene glutenfreie Produkte mit dem dafür vorgesehenen Landesbeitrag kaufen?
2. Wann und wie wurden die Apotheken von den Neuerungen in Kenntnis gesetzt?
3. Funktioniert die neue Software reibungslos?
4. Wie groß ist das Sortiment, das die Apotheken in Bezug auf die glutenfreien Produkte, welche im nationalen Register aufscheinen, im Geschäft bzw. in deren Lager zum sofortigen Verkauf anbieten können?
5. Welche Produkte sind immer in den Apotheken erhältlich?
6. Wie lange sind die Lieferzeiten, für Produkte, die bestellt werden müssen?
7. Wie hoch wird der Preisunterschied zwischen den Apotheken und dem freien Markt (Geschäft, Supermarkt) beim Kauf von glutenfreien Produkten mit abziehbaren Etiketten geschätzt?