In der Industriezone Brixen befindet der letzte große Auwald des Eisacktales, der laut Bericht der Tageszeitungen abgeholzt und als Erweiterungszone für einen Industriebetrieb ausgewiesen werden soll. Dieser Auwald zeichnet durch monumentale Bäume und bildet den Rückzugsort und Brutstätte seltener Vögel. Diese Waldfläche ist in der Karte der aktuellen Vegetation Südtirols ausgewiesen und im Projekt StadtLandFluss des mittleren Eisacktals als Auwald beschrieben.
In der Publikation „Waldtypisierung Südtirols“, die von der Provinz Bozen im Jahre 2010 herausgegeben wurde, ist dieser Wald als Auwald in der Karte ausgewiesen. Die in dieser Publikation vorgegebenen Richtlinien zum Waldbau wurden zur Renaturierung des Auwaldes umgesetzt. Die Gemeinde Brixen, die das Projekt StadtLandFluss mitträgt, spricht sich klar für den Erhalt des noch verbliebenen Restes der flussbegleitenden Lebensräume und des Auwaldes aus. Dies begründet sich zusätzlich darin, dass in diesem Auwald der Industriezone sich eine der wenigen Brutplätze des Graureihers in Südtirol und letzte Brutstätte am Eisack und als Lebensraum für den in Südtirol seltenen vorkommenden Kleinspecht, der auf der Roten Liste der gefährdeten Arten sich befindet, gilt.
Laut internationaler und nationaler Umweltschutzorganisationen habe dieser Auwald eine wichtige Bedeutung als Lebensraum für Tiere. „Ein bestehender naturnaher Auwald, mit monumentalen Baumriesen, einer ausgeprägten Strauch– und Krautschicht und seiner hochspezialisierten Fauna, wie den Erlenprachtkäfer und den zahlreichen Brutvogelarten, entstehe nur über einen sehr langen Zeitraum und sei nicht zu ersetzen“, so die Umweltschutzorganisationen.
Es gilt zu bedenken, dass Auwälder nur 0,6% des gesamten Waldbestandes in Südtirol ausmachen und gerades deshalb schützenswert sind.
Dies vorausgeschickt,
wird die Landesregierung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht
1. Ist der Landesregierung bekannt, dass dieser Auwald, der sich Wasserschutzgebiet befindet, gerodet werden soll?
2. Wurden bereits entsprechende Genehmigung ausgesprochen? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und welcher Begründung?
3. Gibt es bereits einen Beschlussantrag der Gemeinde Brixen an die Landesregierung mit dem Ziel der Änderung des Bauleitplanes genehmigt durch dieselbe am 09.12.2013, Nr.1880
4. Ist die Rodung eines Auwaldes mit besonderer landwirtschaftlicher Bindung und ausgewiesen als Trinkwasserschutzgebiet Zone I und II mit dem Landschaftsschutzplanes vereinbar?