Die Landesregierung hat vor kurzem Operationen wie die Veräußerung von Landesbeteiligungen (ABD Airport, s. Beschluss Nr. 1127 vom 13.11.2018) oder die Schließung der Südtirol Finance AG (s. Beschluss Nr. 1297 vom 11.12.2018) beschlossen. Bei der Veräußerung von Landesbeteiligungen bzw. Schließung von Gesellschaften des Landes handelt es sich um relevante Beschlüsse. Gerade bei einem politischen Mehrheitswechsel, also keiner Kontinuität der Landesregierung, müsste sich die geschäftsführende Landesregierung auf die ordentliche Verwaltungstätigkeit beschränken.
Laut Art. 51 des Autonomiestatutes wird „Auf den Landeshauptmann und die Landesräte […], sofern keine Unvereinbarkeit besteht, der Artikel 37 des Autonomiestatutes angewandt.“
Laut Art. 37 des Autonomiestatutes fällt „die Amtsdauer der Präsidenten der Region und der Mitglieder des Regionalausschusses mit der des Regionalrates zusammen; nach Ablauf der Amtszeit des Regionalrates führen sie nur die ordentlichen Verwaltungsgeschäfte bis zur Ernennung des Präsidenten der Region und der Mitglieder des Regionalausschusses durch den neuen Regionalrat. Die Mitglieder des Regionalausschusses, die einem aufgelösten Landtag angehören, üben ihr Amt bis zur Wahl des neuen Landtages weiterhin aus.“
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
- Fallen die Beschlüsse Nr. 1127/2018 und Nr. 1297/2018 in die Definition „ordentliche Verwaltungsgeschäfte“ laut Autonomiestatut? Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage?
- Wurden die nach den Landtagswahlen beschlossenen Maßnahmen mit finanziellen Mitteln aus dem letzten Haushalt abgedeckt bzw. wurden etwaige Ausgaben/Einnahmen schon im Haushalt geplant?
- Hat die Landesregierung gesetzlichen bzw. vertraglichen Verpflichtungen unterlegen, die die oben erwähnten Beschlüsse (Nr. 1127/2018 und Nr. 1297/2018) begründet haben? Haben der Landeshauptmann und die Landesregierung diese Entscheidungen treffen müssen, um Schaden vom Land abzuwenden, etwa weil zwingende Termine verfallen wären? Wenn ja, welcher Schaden wäre eingetreten?
- An welche vertraglichen Verpflichtungen war das Land gebunden, um bezüglich der Veräußerung von Landesbeteiligungen (ABD Airport) spätestens am 13.11.2018 entscheiden zu müssen?