Gestern befasste sich der Regionalrat mit dem Gesetzesvorschlag zur Einführung eines Zusatzrentenfonds für Künstler:innen. Dazu brachte Regionalratsabgeordneter Franz Ploner vom Team K brachte dazu einen Antrag für ein strukturiertes Monitoring ein, um die Wirksamkeit der genehmigten Maßnahme und die Entwicklung derselben zu erfassen. Sein Parteikollege Alex Ploner schlug die Einführung einer Bewertungsklausel dazu auf der Grundlage nationaler und internationaler Gestzmäßigkeiten vor. Die Praxis einer Auswertung der Wirksamkeit einer gesetzlichen Maßnahme im Nachhinein hat sich im juristischen Bereich laut Alex Ploner bewährt. Sie diene vor allem dazu, Wirksamkeit und Effizienz eines Gestzesinhaltes zu steigern und damit den Einsatz öffentlicher Ressourcen zu optimieren und sicherzustellen, dass ein Gesetz in ausgewogener Weise allgemeinen Interessen diene.
Der Regionalassessor für soziale Sicherheit, Carlo Daldoss, würdigte die Bedeutung des Gestzesantrages, betonte jedoch, dass die Umsetzung einer strukturierten Überwachung zu komplex sei. Er sicherte jedoch zu, interessierte Künstler:innen auf die hinreichend über die Möglichkeiten eines Zusatzrentenfonds zu informieren. Daten über die Umsetzung des Gesetzes seien aber bereits für alle verfügbar, es sei nicht notwendig, eine Bewertungsklausel in das Gesetz einzufügen. Er halte daher einen im Gesetz verankerten formalen Überwachungsmechanismus für überflüssig.
Franz Ploner bedauerte das Nein der Mehrheit im Regionalrat zu diesem Änderungsantrag. Dieser hätte nämlich nützliche Daten für künftige Bewertungen liefern und die Förderung des künstlerischen Sektors konkret verbessern können. „Der Verzicht auf ein Bewertungstool bedeutet, dass man die Chance verpasst, die Wirksamkeit von Gesetzen zu überprüfen und bei Gestzeslücken zeitnah einzugreifen. Unser Vorschlag zielte genau darauf ab, öffentliches Handeln transparenter und nachvollziehbarer zu machen,“ erklärter Franz Ploner.