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Zuerst abgelehnt und jetzt von der Svp selbst vorgeschlagen: so geschehen auch zum Thema Einschreibung in der Südtiroler Ärztekammer
Anlässlich des Besuchs des Regionenministers Boccia hat Landeshauptmann Kompatscher unseren Vorschlag (den er und seine Partei im Landtag abgelehnt hatten) als seinen eigenen präsentiert – und zwar mittels eigener Durchführungsbestimmung bei diesem Thema aktiv zu werden. Es handelt sich dabei um denselben Vorschlag, der kurz zuvor im Landtag versenkt wurde. Auch in der Gesundheitsversorgung gilt für uns: es zählt am Ende das Ergebnis, aber es wäre zumindest angebracht, unsere Vorschläge im Landtag seriöser zu behandeln, wenn man sie danach schon sich zu eigen machen will.
“Wir zielen auf eine Durchführungsbestimmung ab, die von Rom mitgetragen wird und die das Prinzip der Gleichstellung der beiden Landessprachen anerkennt – und zwar auch, was die Eintragung in die Berufskammern betrifft. Auf diese Weise kann die Ausübung wichtiger Dienste für die Bevölkerung sichergestellt werden.” Ein ausgezeichneter Vorschlag, den unser Landeshauptmann hier macht und wir möchten ihn auf diesem Wege auch dazu beglückwünschen. Denn nur so ist ein Weg raus aus der juristischen Sackgasse bei in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol heikel gewordenen Themen wie Einschreibung in der Südtiroler Ärztekammer bzw. Berufskammern gewiesen. Ohne Zweifel hat dieser Vorschlag unsere vollste Unterstützung.
Dabei darf aber in Erinnerung gerufen werden, dass Dr. Franz Ploner im Landtag bereits anlässlich der Behandlung des Europagesetzes einen identischen Vorschlag eingebracht hatte; zusätzlich hatten wir diesen Vorschlag bereits in Form eines eigenen Beschlussantrags eingebracht (Nr. 181/19 “Durchführungsbestimmung betreffend die Berufsausübung der in den Berufskammern oder -verbänden eingetragenen Personen”. Schließlich erhielten wir noch Bestätigung zu diesem unseren Vorstoß durch das in den Dolomiten am 11. Oktober abgelichteten Urteil seitens des Professors für Europarecht der Universität Innsbruck, Dr. Walter Obwexer. Dessen ungeachtet, wurde unser Beschlussantrag bei Behandlung im Plenum des Landtags mit 13 zu 16 Stimmen versenkt, nur um jetzt etliche Monate später schlussendlich das Interesse der Mehrheit zu gewinnen. Wir nehmen das mit Bedauern zur Kenntnis. Der Landtag sollte nämlich nicht Ort zur Aufführung eines Theaterstücks sein, in dem die Akteure die ewig gleiche Komödie zum Besten geben. Im Gegenteil, auch Vorschlägen aus den Oppositionsreihen sollte mit der gebotenen Ernsthaftigkeit begegnet werden, die in Anerkennung der übergeordneten demokratischen Grundprinzipien unseres Landes geschuldet ist.
Dr. Franz Ploner