Bereits im Februar erließ die Landesregierung die Beschlüsse, die zu den viel kritisierten Neuerungen im Bereich der Zöliakie führten. Auf Anfragen unsererseits und auch anderer Gruppierungen gab es stets die Antwort, dass man Verbesserungen an den Beschlüssen vornimmt, bevor sie in Kraft treten. Letztendlich sind die Beschlüsse in der ursprünglichen Form in Kraft getreten. In der aktuellen Fragestunde der Juni–Session verwies Landesrat Widmann darauf, dass das Rechtsgutachten noch fehle, man aber wisse, in welche Richtung man wolle. Die Digitalisierung der Gutscheine hängt jedoch nicht mit dem Rechtsgutachten zusammen. Hier – in der Entbürokratisierung – hätte man zwischen Februar und Juli sicherlich einiges machen können. In den Dolomiten vom 27.06. spricht Landesrat Widmann davon, dass er eine Arbeitsgruppe mit den Beteiligten einrichten möchte.
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
1. Was wurde seit Februar im Bereich Zöliakie unternommen (genaue Auflistung)?
2. Was wurde für die Digitalisierung unternommen?
3. Wurde die Arbeitsgruppe eingerichtet?
4. Wenn nicht, warum noch nicht und bis wann wird diese eingerichtet?
5. Wer soll an dieser Arbeitsgruppe teilnehmen?