Die Landtagsdebatte stand diese Woche ganz im Zeichen des Gesetzes zur GIS. Das Team K hatte eine Reihe von Änderungsanträgen mit gezielten Vorschlägen zur Behebung des Wohnungsmangels und zur Verringerung der Leerstandsquoten eingereicht.
Paul Köllensperger hatte einen um 0,5 Prozentpunkte herabgesetzten GIS-Steuersatz für Vermieter, die an Studenten vermieten, vorgeschlagen, um dem chronischen Mangel an Wohnungen für Studenten zu begegnen. Eine weitere Änderung sah die Anwendung eines ermäßigten Satzes von 0,5% vor, wenn die Wohnung an Alleinerziehende, getrennt lebende Eltern oder Flüchtlinge in Notsituationen vermietet wird – auch im Hinblick auf die Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine. Die Mehrheit begrüßte zwar die Logik der Vorschläge, nannte sie aber aus praktischer Sicht „nicht handhabbar“.
„Die Änderungsanträge sahen konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Wohnraummangels in der Stadt und zur Förderung der Vermietung leerstehender Wohnungen vor. Die Änderungsanträge hätten der Landesregierung einen großen Handlungsspielraum überlassen, da die Kriterien für die vorgeschlagenen Maßnahmen in Durchführungsverordnungen festgelegt werden sollten“, erklärt Paul Köllensperger. Es ist schade, dass der politische Wille fehlte, konkrete Antworten für Studenten und Familien in Schwierigkeiten zu liefern. Nicht zuletzt für die Flüchtlinge aus der Ukraine, für die private “Unterbringungslösungen” wichtig sind und daher gefördert werden sollten.
Der im Gesetzgebungsausschuss verabschiedete Artikel von Paul Köllensperger bleibt definitiv im Gesetz, wonach der Eigentümer einer Immobilie, die in Zeiten des Covid-Notstands zwangsgeräumt werden musste, von der Zahlung des GIS befreit ist, so wie es auch die staatliche Gesetzgebung vorsieht.