In Südtirol gibt es unter der Trägerschaft der Bezirksgemeinschaften und der Sozialdienste Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Es scheint, dass die Bewohner/innen dieser Strukturen nach wie vor in Isolation leben. Während alle Bürgerinnen und Bürger ihre Bewegungsfreiheit zu großen Teilen wiedererlangt haben, dürfen die Bewohner/innen der Wohngemeinschaften nicht einmal zu einem Spaziergang, begleitet vom sozio-pädagogischen Personal, ins Freie, geschweige denn zu ihrem eventuellen Arbeitsplatz.
Die Erkrankungen der Bewohner/innen der Wohngemeinschaften sind meistens kein Hindernis, sich im Freien zu Bewegen unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Eine Wohngemeinschaft könnte sogar wie eine Familiengemeinschaft angesehen werden.
Dies vorweg,
richte ich folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
- Ist es der Landesregierung bekannt und entspricht es der Wahrheit, dass die Bewohner/innen von Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischen Erkrankungen immer noch in Isolation leben und die Wohnung nicht verlassen dürfen?
- Wenn ja, welche Gründe gibt es dafür?
- Wann wird dieser Zustand der Isolation aufgehoben?
- Ist sich die Landesregierung bewusst, welche Folgen diese zusätzliche Ausgrenzung für die Menschen hat, für die die Integration in die Gesellschaft sonst schon schwierig ist?