Am Montag wird der lang erwartete Gesetzentwurf zur Wohnbauförderung im vierten Gesetzgebungsausschuss des Landtags behandelt. „Der Gesetzesentwurf bringt keine bahnbrechenden Änderungen, es werden noch einige Anpassungen notwendig. Wir werden nach der Diskussion im Ausschuss bewerten, welche Vorschläge wir in Form von Änderungsanträgen im Plenum einbringen werden“, sagt Franz Ploner, Mitglied des vierten Gesetzgebungsausschusses.
Der Wohnungsnotstand in vielen Südtiroler Gemeinden ist schon seit einiger Zeit offensichtlich. Die Politik ist gefordert, Lösungen zu finden, obwohl es natürlich nicht einfach ist, in den Wohnungsmarkt einzugreifen.
Franz Ploner und Maria Elisabeth Rieder erklären die Stellung des Team K zum Gesetzentwurf: „Artikel 4 des Gesetzentwurfs sieht die Einrichtung eines Garantiefonds zum Schutz der Vermieter:innen vor. Wir halten das auch für eine gute Idee, aber wie so oft sieht die Landesregierung eine Maßnahme per Gesetz vor und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen werden erst im Nachhinein von der Landesregierung festgelegt. Das ist an sich, zumindest in diesem Fall, vielleicht unvermeidlich, aber die Mehrheit kann nicht um unsere Zustimmung bitten, ohne vorher zu klären, wie sie ein so sensibles Thema zu regeln gedenkt, das ist politisch nicht seriös. Die Beteiligung der Betroffenen (Vertretungsorganisationen der Wohnungseigentümer:Innen sowie Mietervertretungen) an der Ausarbeitung der Richtlinien, die bis dato nur von der Landesregierung festgelegt werden sollen, würde die Opposition im Landtag ohne Wenn und Aber befürworten. Sollte kein akzeptabler Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessensvertretern erzielt werden, hätten diese die Möglichkeit, die Opposition und die Öffentlichkeit auf transparente Weise auf die Probleme aufmerksam zu machen“. Aus diesem Grund wird das Team K die eigenen Vorschläge vorlegen, entweder im Gesetzgebungsausschuss am Montag oder direkt im Plenum, wenn der Gesetzentwurf auf der Tagesordnung steht.
Es gibt noch einen weiteren wichtigen Aspekt, der im neuen Gesetz nicht berücksichtigt wird. “Wenn die Landesregierung die politische Entscheidung trifft, Vermieter:innen zu unterstützen, um sie zu ermutigen, ihre Immobilien nicht leer stehen zu lassen, dann sollte sie in Erwägung ziehen, die gleichen Mittel zum Schutz der Mieter:innen bereitzustellen”, so Ploner und Rieder. ”Auf nationaler Ebene gibt es regionale Garantiefonds zum Schutz von Mietern vor Zahlungsunfähigkeit. Das ist ein wichtiges Instrument, das es in Südtirol leider nicht gibt und das vom Südtiroler Mieterschutz mehrfach gefordert wurde. Es ist richtig den Vermieter:innen Sicherheit zu geben, wenn die Miete nicht bezahlt wird. Andererseits ist es Tatsache, dass Mieter:innen in den meisten Fällen die wirtschaftlich schwache Partei in einem Vertrag ist. Es ist nötig, die Schwierigkeiten, in die eine Familie oder Einzelperson geraten können, stärker zu berücksichtigen. Wer hilft, wenn jemand plötzlich arbeitslos wird oder einen Schicksalschlag erleidet? Hier sollte der Fond für die Mieter:innen einspringen, damit es erst gar nicht dazu kommt, dass Mieten nicht bezahlt werden. Die Mietzuschüsse des Landes greifen hier zu spät”, meinen Ploner und Rieder. Das Team K schlägt vor, diese Diskussion zu führen, um denjenigen zu helfen, die Hilfe brauchen.
Die Behandlung des Gesetzentwurfs wird auch Gelegenheit bieten, Team K Vorschläge – die in den letzten Jahren leider abgelehnt wurden – erneut einzubringen, wie z.B. den Beschlussantrag Nr. 50/19. “Mit diesem Beschlussantrag”, erklärt der Erstunterzeichner Paul Köllensperger, “versuchten wir die Landesregierung dazu zu verpflichten, an einer Lösung zu arbeiten, um die Eigentümer:innen leer stehender Wohnungen anzuregen, diese dem WOBI zu einem angemessenen Mietzins zu vermieten, um die Wohnungen dann dem sozialen Mietmarkt zugänglich zu machen. Die Differenz zwischen dem von Mieter:in entrichteten sozialen Mietzins soll vom Land übernommen werden. Damit würden Eigentümer:innen von leerstehenden Wohnungen geschützt, die aus Angst vor Mietnomaden, säumigen Zahlern und beschädigten Wohnungen diese lieber unvermietet lassen.” Ein vernünftiger Vorschlag, um beiden Parteien entgegenzukommen, dem Phänomen des Leerstandes und damit dem weiteren Flächenverbrauch entgegenzuwirken. Ein Vorschlag, der (leider) abgelehnt wurde.