In Sachen Wohnbauförderung werden künftig Ehe und eheähnliche Beziehungen bei Auflösung mittels richterlicher Verfügung gleichbehandelt. Diese Richtigstellung wurde gestern im IV Gesetzgebungsausschuss diskutiert. Die Behandlung des vom Team K Abgeordneten Peter Faistnauer eingebrachten Gesetzentwurfs wurde zwar unterbrochen, die Kernaussage jedoch über eine, von Landesrätin Waltraud Deeg eingebrachte Änderung angenommen.
Die Ungleichbehandlung von Ehe und eheähnlicher Beziehung im Wohnbauförderungsgesetz bestand seit 2010. Bereits im Februar 2020 hatte Landesrätin Deeg deren Korrektur mit dem neuen Reformgesetz zwar angekündigt, geschehen ist aber ein Jahr lang nichts. In der Zwischenzeit gibt es jedoch weitere Betroffene mit weitreichenden Schwierigkeiten.
Gestern wurde der von Peter Faistnauer eingebrachte Vorschlag angenommen. Die Landesrätin präsentierte ihrerseits einen diesbezüglichen Änderungsantrag und ein dazu im Haushalt zu veranschlagendes Budget in der Höhe von 50.000 Euro pro Jahr für die Bearbeitung von im Schnitt 5 bis 6 Fällen.
Es gilt also künftig bei Trennung von Paaren in eheähnlicher Beziehung mit richterlicher Verfügung, dass die Summe der Wohnbauförderung von der*dem aus der geförderten Wohnung scheidenden auf den*die dort verbleibende*n Partner*in übertragen werden kann und nicht zurückgezahlt werden muss wie zuvor.
„Immer wieder gilt es, Anpassungen gesetzlicher Regelungen vorzunehmen, so wie sich unsere Gesellschaft wandelt und somit deren Bedürfnisse.“, so der Landtagsabgeordnete Peter Faistnauer von Team K.
Hier der Link zum Gesetzentwurf Nr. 80/21 und hier zum Begleitbericht.