“Diese Woche wurden in der Sitzung der Landesregierung Maßnahmen zur Vereinfachung der Bearbeitung der Anträge der Wohnbauförderung beschlossen, doch leider sind diese Änderungen nicht der große Wurf”, meint Maria Elisabeth Rieder vom Team K.
Eine dieser Maßnahmen beinhaltet die Streichung der Obergrenze für die Zusatzfläche, die für die Zulassung zur Wohnbauförderung erforderlich ist. Dies bedeutet, dass weniger Unterlagen bei der Beantragung der Wohnbauförderung eingereicht werden müssen, was zweifellos im Interesse der Antragsteller:innen liegt. Trotz dieser lobenswerten Initiative stellt sich jedoch die Frage, inwieweit die Wartezeiten auf die Auszahlung der Wohnbauförderung durch diese Maßnahme tatsächlich verkürzt werden können.
Ein weiterer Punkt betrifft die Änderung in Bezug auf die Vorlage der Bankgarantie. Bisher musste die Garantie um 30 % höher sein als der Förderungsbeitrag,diese Prozentzahl wurde nun auf 15% reduziert. Das heißt, bei einem Förderbeitrag von 40.000€ musste bisher eine Bankgarantie über 52.000€ vorgelegt werden. Bei einem aktuellen Zinssatz von ca. 5% kostet diese Garantie den Antragstellenden ganze 7.800€ an Zinsen bei drei Jahren Wartezeit. Somit reduzierte sich der Landesbeitrag von 40.000€ auf 32.200€.
Maria Elisabeth Rieder zeigt sich überrascht: ”Wenn nun die Wohnbaulandesrätin Ulli Mair meint, mit der Reduzierung der Bankgarantie von 30% auf 15 % den ganz großen Wurf zu erzielen, dann frage ich mich, ob das nicht nur das sogenannte Feigenblatt ist. Denn laut meiner Rechnung sparen sich die Antragsteller:innen bei genanntem Beispiel mit dieser Maßnahme in drei Jahren 900 €, das heißt, ganze 300 € im Jahr. Hier vom großen Wurf zu sprechen, finde ich etwas übertrieben.“
Maria Elisabeth Rieder hätte sich hier mehr erwartet: „Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn aufrecht bleibt, dass die Antragsteller:innen eine Bankgarantie brauchen, die Kosten tragen und diese über lange Zeit bestehen bleibt. Mein Vorschlag zur Auslagerung der Bearbeitung der Anträge auf Wohnbauförderung hätte dazu beigetragen, dass die Gesuche der Jahre 2022 und 2023 innerhalb dieses Jahres abgearbeitet werden können und bereits jetzt mit den Gesuchen des Jahres 2024 hätte begonnen werden können. Der Beschlussantrag wurde jedoch in der letzten Sitzungswoche im Landtag abgelehnt. Dadurch hätte man sich diese Maßnahmen sparen können.”