Fleißige bei der Wohnbauförderung belohnen statt bestrafen. Das Team K schlägt vor, bei der Wohnbauförderung einen “Freibetrag für die Fleißigen” einzuführen, der umso höher ist, je mehr Tage jemand im Jahr arbeitet. Damit werden nicht mehr jene bestraft, die arbeiten und dann ein zu hohes Einkommen für die Förderung haben.
Wohnen ist ein Grundrecht. Doch immer weniger Südtiroler:innen können sich ein Eigenheim leisten. “Kürzlich hat die Landesregierung Anpassungen bei der Wohnbauförderung vorgenommen, die aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind„, meint Maria Elisabeth Rieder. Deshalb macht das Team K in einem Beschlussantrag weitere Vorschläge für die Anpassung der Wohnbauförderung.
Das Team K schlägt die Einführung eines „Freibetrages für Fleißige“ vor, damit noch mehr Südtiroler:innen, vor allem aber auch jene, wo mehrere Familienmitglieder ein Einkommen haben, Zugang zur Wohnbauförderung bekommen. Bisher ist es oft so, dass Familien oder Paare, bei denen beide erwerbstätig sind, ein zu hohes Einkommen für die Wohnbauförderung haben oder nur geringe Beiträge erhalten. Jene, die arbeiten, werden bestraft. Mit dem Absetzbetrag würden die Erwerbstätigen belohnt. “Wenn in einer Familie beide Partner berufstätig sind, haben beide Anspruch auf diesen Absetzbetrag, damit werden jene belohnt, die arbeiten und mehr Südtiroler:innen haben Anrecht auf die wohnbauförderung, was angesichts der explodierenden Preise dringend nötig ist ”, schlägt Maria Elisabeth Rieder vor.
Ein weiterer Vorschlag des Team K
Bei der Berechnung des EEVE künftig die Bruttosteuer anstelle der Nettosteuer als Abzug zu verwenden. Auch die Wiedereinführung des zinslosen Darlehens sollte geprüft werden. Dieses wurde 2015 aufgrund des niedrigen Zinsniveaus abgeschafft. Die stark gestiegenen Zinsen machen das zinslose Darlehen wieder interessant.
Erst kürzlich hat die Landesregierung die Erhöhung der einmaligen Schenkungsbeiträge für Neubau und Wiedergewinnung um 5 Prozentpunkte beschlossen. Unverständlich ist für uns, dass diese Erhöhung für den Kauf von Erstwohnungen nicht gewährt wird. Diese Erhöhung muss natürlich auch für den Kauf gelten.
Seit jeher setzt sich das Team K für gerechtes Wohnen in Südtirol ein. Immer wieder wurden die Vorschläge von der SVP/LEGA-Mehrheit mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Doch Maria Elisabeth Rieder gibt nicht auf. „Einerseits gibt es in Südtirol sehr fleißige Menschen, die arbeiten, aber bei der Wohnbauförderung durch das Raster fallen. Auf der anderen Seite haben wir Menschen und Familien in Südtirol, die sich auch den geförderten Wohnbau einfach nicht mehr leisten können, daher muss die Politik hier den stark gestiegenen Preisen Rechnung tragen und bei der Wohnbauförderung nachbessern“.
Der Beschlussantrag des Team K wird diese Woche im Landtag behandelt.
Wohnbauförderung in Südtirol: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Was ist die Wohnbauförderung in Südtirol?
Antwort: Die Wohnbauförderung in Südtirol ist ein Förderprogramm des Landes, das Familien und Singles finanziell unterstützt, die den Kauf einer Wohnung als Erstwohnung planen. Dabei handelt es sich um einen einmaligen Schenkungsbeitrag, der den Begünstigten ausgezahlt wird und nicht zurückgezahlt werden muss.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Wohnbauförderung zu erhalten?
Antwort: Um die Wohnbauförderung in Südtirol zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese betreffen Ihr Einkommen, Ihr Vermögen, das Eigentum von Verwandten ersten Grades und das Wohnungsvermögen an einem leicht erreichbaren Ort, der Eltern, Schwiegereltern oder Kinder des Antragstellers betrifft. Zudem müssen Sie eine Mindestpunkteanzahl von 20 Punkten erreichen und Ihr Gesamteinkommen muss innerhalb der festgelegten Einkommensstufen liegen.
Wie kann ich einen Termin für die Beratung oder Antragsabgabe vereinbaren?
Antwort: Termine für den Zugang zum Informationsschalter in Bozen und den Außenstellen in Schlanders, Meran, Brixen und Bruneck können ausschließlich online vorgemerkt werden. Über die Webseite des Förderprogramms können Sie einen Termin für die Beratung und Simulation des möglicherweise zustehenden Beitrags oder für die Abgabe des Wohnbauförderungsantrags vereinbaren.
Habe ich Anspruch auf Wohnbauförderung, wenn ich eine Wohnung von Verwandten kaufe?
Antwort: Nein, wenn Sie eine Wohnung von Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades (Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegerkinder) kaufen, haben Sie keinen Anspruch auf Wohnbauförderung.
Wie hoch ist der Schenkungsbeitrag bei der Wohnbauförderung?
Antwort: Die Höhe des Schenkungsbeitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Einkommensstufe, der Familienzusammensetzung, der Konventionalfläche und dem Kaufpreis der Wohnung. Es gibt eine Tabelle, die das Höchstausmaß der Schenkungsbeiträge je nach Situation angibt. Zur genauen Berechnung sollten Sie einen Geometer des technischen Amtes konsultieren oder die Online-Simulation auf der Webseite nutzen.
Gibt es zusätzliche Förderungen für die Wiedergewinnung einer sanierungsbedürftigen Wohnung?
Antwort: Ja, wenn Sie eine sanierungsbedürftige Wohnung kaufen, die seit mindestens 25 Jahren besteht, können Sie zusätzlich zur Wohnbauförderung eine Zusatzförderung für die Wiedergewinnung beantragen. Auch diese Förderung ist ein einmaliger Schenkungsbeitrag. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach den gesetzlichen Baukosten der Wohnung und darf bestimmte Prozentsätze nicht überschreiten.
Wie kann ich die genaue Höhe der Wohnbauförderung berechnen?
Antwort: Um die genaue Höhe der Wohnbauförderung zu berechnen, sollten Sie einen Geometer des technischen Amtes konsultieren oder die Online-Simulation auf der Webseite des Förderprogramms nutzen. Diese berücksichtigt Faktoren wie die Einkommensstufe, Familienzusammensetzung, Konventionalfläche der Wohnung und den Kaufpreis. Der Geometer kann Ihnen bei der genauen Berechnung des Beitrags helfen und Ihnen weitere Informationen zur Verfügung stellen.
Muss ich den Schenkungsbeitrag zurückzahlen?
Antwort: Nein, der Schenkungsbeitrag, den Sie im Rahmen der Wohnbauförderung erhalten, muss nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die Ihnen einmalig gewährt wird, um den Kauf Ihrer Erstwohnung zu erleichtern.
Kann ich die Wohnbauförderung für den Kauf einer Zweitwohnung beantragen?
Antwort: Nein, die Wohnbauförderung in Südtirol gilt nur für den Kauf einer Erstwohnung. Wenn Sie bereits im Besitz einer Wohnung sind und eine weitere als Zweitwohnung erwerben möchten, haben Sie keinen Anspruch auf die Förderung.
Gibt es eine zusätzliche Förderung für energieeffizientes Bauen oder Sanieren?
Antwort: Ja, neben der Wohnbauförderung gibt es auch eine zusätzliche Förderung für energieeffizientes Bauen oder Sanieren. Diese Förderung unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Wohngebäuden. Genauere Informationen zu dieser Förderung erhalten Sie bei den zuständigen Behörden oder auf der Webseite des Förderprogramms.
Die Wohnbauförderung in Südtirol bietet eine wertvolle Möglichkeit, den Wohnungskauf finanziell zu unterstützen. Durch den einmaligen Schenkungsbeitrag wird der Zugang zu angemessenem Wohnraum erleichtert und Familien sowie Singles erhalten die Möglichkeit, ein eigenes Zuhause zu schaffen. Es ist ratsam, sich über die genauen Voraussetzungen, Berechnungsmethoden und weitere Fördermöglichkeiten bei den zuständigen Stellen zu informieren, um alle Aspekte der Wohnbauförderung optimal nutzen zu können.
Wohnbauförderung gerechter gestalten – Wählen Sie Team K! Mit einem „Freibetrag für Fleißige“ und anderen Vorschlägen setzt sich Team K für eine fairere Wohnbauförderung ein. Unterstützen Sie uns bei den Wahlen und ermöglichen Sie allen Südtiroler:innen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum. Gemeinsam schaffen wir eine positive Veränderung!
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