Am 21.09.2019 hat der gesetzliche Vertreter der Agrargemeinschaft Gliederalpe und Erzwände-Geismahd bei der zuständigen Landesstelle, für die anstehende Alpungsperiode 2019, einen Antrag für eine Weideermächtigung auf Almflächen eingereicht. Dieser wurde mit digitalem Schreiben vom 23.01.2019 und wiederholter mündlicher Aussagen u.A. mit der Begründung abgelehnt, dass die Angaben von Tiergattung, Tieranzahl und Alter der zu alpenden Tiere fehlen, sowie ein Antrag mittels E-Mail nicht angenommen wird. Die Anträge wurden im Rahmen der jährlichen Forsttagsatzung (Jänner 2019) eingebracht.
Üblicherweise wird aus diesem Grund die Anzahl der auftriebsberechtigten GVE anhand der nutzbaren Weidefläche bewilligt, unabhängig von der jeweiligen Tiergattung, die letztendlich aufgetrieben wird (z.B. 25 ha nutzbare Almfläche ergeben 10 GVE Weidebewilligung). Laut geltender Vollversammlungsbeschlüsse der erwähnten Agrargemeinschaften sind die Teilhaber (17 Mitglieder) angehalten, ihre beabsichtigte Bestoßung bis 10. Mai des jeweiligen Jahres an den Obmann zu übermitteln.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1. Ist die fehlende Angabe von Tiergattung, Tieranzahl und Alter, also letztendlich
die exakte Identifizierung jedes einzelnen Tieres, ein formalrechtlich zulässiger Grund für die Ablehnung des oben beschrieben Antrages?
2. Haben alle anderen Antragsteller gleicher Anträge, deren Gesuche positiv bewertet wurden, bereits bei Abgabe derselben diese Angaben geleistet?
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