Die Generaldebatte zum Gesetzentwurf des Team K, der eine Überabeitung des Frauenförderungsgesetzes vor allem im Bereich Arbeit vorsieht, begann heute im zuständigen Ausschuss. “Damit ist ein erster Schritt gemacht”, resümiert Maria Elisabeth Rieder.
Der erste Gesetzgebungsausschuss befasste sich heute mit einem Gesetzentwurf des Team K. Begünstigungen für Unternehmen, die Lohntransparenz gewährleisten, Vorschläge zur Wiedereingliederung in den Beruf und Anlaufstellen für Frauen in den Arbeitsvermittlungszentren sind einige der konkreten Maßnahmen, die im Gesetzentwurf vorgesehen sind
Die Mitglieder des Ausschusses waren sich alle einig, dass das Frauenförderungsgesetz aus dem Jahre 2010 überarbeitet werden müsse, auch in anderen Bereichen. Das positive Gutachten des Rates der Gemeinden wies ebenso darauf hin.
Um die Debatte auf eine breitere Ebene zu stellen, wurde eine Anhörung vorgeschlagen. Sozialpartner sowie Stakeholder sollen in die weitere Diskussion miteinbezogen werden und ihre Ansichten zum Ausdruck bringen.
“Es ist wichtig das Thema Gleichstellung und Frauenförderung zu verfolgen und aktiv zu werden.Ich finde es sehr gut, alle Beteiligten miteinzubeziehen, damit breite Zustimmung erzielt wird. Ich hoffe, dass am Ende der Debatte konkrete Maßnahmen stehen, die aktiv umgesetzt werden”, so Rieder nach der Sitzung des Gesetzgebungsausschusses.
Hier der Gesetzentwurf: http://www2.landtag-bz.org/documenti_pdf/idap_624289.pdf
Hier der Bericht: http://www2.landtag-bz.org/documenti_pdf/idap_624290.pdf